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Geschrieben von kravallie am 30.05.2013, 13:32 Uhr

Klar ist das richtig so

braucht einer von euch beiden das gsr, damit er/ sie sich kùmmern kann?
nein. und wenn dann nur, um macht zu demonstrieren, zum wohle des kindes nicht, denn bei kùmmernden eltern setze ich voraus, daß sie zum wohle des kindes handeln. nach bestem wissen und gewissen.
ergo: überflüssig.
vll sollte gar keiner ein sorgerecht haben, sondern beide nur eine sorgepflicht, wetten das würde den nichtkümmereltern auch nicht gefallen.

 
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