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von Leena  am 30.05.2013, 9:04 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter - wie findet ihr das?

...ist zum Teil sicherlich aber auch der Unterschied zwischen gesetztem Recht und praktischer Realität. Okay, Sparkonto habe ich für meine Kinder noch nicht eröffnet, aber ich habe mittlerweile (bei vier Kindern) schon viele Kita- und Schulanmeldung, Behandlung im Krankenhaus usw. unterschrieben - und noch nie die Zustimmung des Vaters gebraucht. Selbst bei der Ummeldung oder bei den Kinderreisepässen nicht. Alles mögliche ist damit schwebend unwirksam, ich weiß, aber für mich in meinem gelebten Alltag habe ich bisher noch keine zweite Unterschrift gebraucht.

Sicherlich kann ein Vater mit gemeinsamen Sorgerecht, der Schwierigkeiten machen möchte, dann Schwierigkeiten machen. Aber ein phlegmatischer Vater, dem man wegen jeder Unterschrift wochenlang hinterher rennen müsste, würde das mit ziemlicher Sicherheit oder eher nicht machen, Schwierigkeiten, meine ich.

(Bei uns lehnt der leibliche Vater von Kind1 jeden Kontakt zum Kind ab, allerdings gab es auch keine Vaterschaftsanerkennung und somit keine Unterhaltsverpflichtung, kein Sorgerecht oder was auch immer. Und auch keinen Vater, der sich quer stellen könnte / würde.)

 
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