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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 25.08.2015, 15:25 Uhr

Das Unterbringungs-Problem ist ein Rechtliches

Sind Mieter/Bewohner mit Bleiberecht Äpfel und Mieter mit einem unklaren Aufenthaltsstatus Birnen (um es mal wegzubewegen von Deutschen und Ausländern)?

Tatsache ist: Jeder (JEDER!!!) Mieter in Deutschland kann von seiner Wohnung einen Standard erwarten und notfalls einklagen, der in Birmingham (oder auch Rom, Warschau, Paris... - in weiten Teilen der EU) als "oberes Mittelfeld" definiert werden würde. Schau mal ins Mietrecht, wofür man in Deutschland die Miete mindern kann. Nach den Definitionen dürften in vielen EU-Ländern kaum ein Vermieter überhaupt Geld für seine Wohnungen nehmen.

Dieser Mindeststandard gilt auch für den H4-Empfänger - oder eben den Asylbewerber. Es ist rechtlich nicht abbildbar, die Definition von "tragbar" für Asylbewerber zu senken, für H4-Empfänger aber beizubehalten.

Die Mischbatterie hat aber noch nicht überall in GB Einzug gehalten - oder in Birmingham gibt es keine polish plumbers *gg*. Jedenfalls haben meine Kinder mir aus dem Stand vier ihnen bekannte Wohnungen in Birmingham aufgezählt, die vor knapp einem Jahr noch keine Mischbatterie hatten. Und die Bewohner stehen in Lohn und Brot, haben EU-Pässe und teilweise kleine Kinder. Der Standard steigt in GB, klar, aber das tut er auch in Deutschland.

 
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