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Geschrieben von lotte_1753 am 25.08.2015, 15:45 Uhr

Das Unterbringungs-Problem ist ein Rechtliches

Hier geht es aber um Sammelunterkünfte bzw. Gemeinschaftsunterkünfte. Durch den Asylantrage schließe ich ja keinen Mietvertrag ab. Weder Sammelunterkünfte noch Gemeinschaftsunterkünfte sollten gesundheitlich bedenklich sein, aber ich kann mich als Bewohner einer solchen Unterkunft nicht auf das deutsche Mietrecht berufen. Insofern sehe ich nicht wirklich, was die deutschen Mindeststandards im Mietrecht mit den Standards für eine menschenwürdige Unterbringung zu tun haben müssen. (Außer in den Fallen, in denen die Behörde eine Wohnung anmietet, dann stehen natürlich der Behörde die Rechte eines Mieters zu, was aber nicht heisst, dass die Asylbewerber nicht zu mehreren in einem Zimmer wohnen müssen.)

 
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