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Geschrieben von Ralph am 25.08.2015, 21:21 Uhr

Grundgesetz?

Hallo Strudel,

Einklagen kann man die Standards sicherlich nicht.

Es kann aber nicht sein, daß man Flüchtlingen gleich nach Ankunft aus dem Stand heraus dieselben Wohnungsstandard zu gestehen muß wie den bereits hier Lebenden. In Hamburg bekommt auch nicht jeder einen Dringlichkeitsschein, das ist an Bedingungen geknüft und auch rechtens, ohne das das Grundgesetz dem entgegenstünde.

Das Beispiel der Nissenhütten habe ich auch nur angeführt, um vor Augen zu führen, wie sich die Standards der Zumutbarkeit verschoben haben. Das ist lediglich eine Feststellung, keine Wertung.

Turnhallen und Container sind sicherlich keine Optimallösungen, sie werden ja z.T. nicht ohne Grund als "Not" (!)-Unterkünfte bezeichnet. Dennoch dürften sie zumindest im Winter die bessere Option sein als Zelte.

In Hamburg wird es wieder Wohnschiffe geben wie schon einmal bis gegen Ende der 90er. MAn mag die Nase rümpfen, aber auch das ist immer noch besser als die Flüchtlinge schutzlos draußen übernachten zu lassen.

Ich habe auch nicht die für alles passende Lösung, aber ich bin nach wie vor der Meinung, daß man sich über die Ansprüche an unsere Hilfe Gedanken machen muß. Und es geht ja auch zunächst um die Erstunterkünfte. Später, wenn die Flüchtlinge anerkannt sind, sieht es anders aus. Und ja, da mache ich schon Unterschiede im Aufenthaltsstatus. Als Asylbewerber ist es halt ein "Wir prüfen noch, eventuell müssen Sie zurück...", als anerkannter berechtigter ist es ein "Sie haben rechtsklarjeit, Sie dürfen langfristig und gesichert bleiben...". Ja, das macht für mich schon einen Unterschied, und ich sehe nicht, wo das Grundgesetz dem entgegenstehen würde.

Viele Grüße
Ralph

 
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