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Geschrieben von Aphrodate am 29.03.2011, 2:20 Uhr

nochmal Versetzung

Vom Religionsunterricht kann man sich an einer öffentlichen Schule jederzeit, auch während eines Halbjahres abmelden. Habe das nachgesehen, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass es anders ist.

Allerdings habe ich widersprüchliche Infos zu den Konsequenzen einer Abmeldung gefunden. Die ASchO besagt, im Zeugnis ist die Note aufzuführen, mit der die Leistung bis zur Abmeldung zu bewerten ist mit Hinweis auf die Dauer der Teilnahme am Unterricht. Einer weiteren Fundstelle zufolge wird die Note zwar ins Zeugnis aufgenommen, ist dann aber nicht mehr versetzungsrelevant. Ob das so stimmt, wäre dann gegebenenfalls zu überprüfen.

Würde das aber nur als allerletzte Möglichkeit sehen, in jedem Fall Kind erstmal auffordern, sich zu bemühen. Ein wenig Beteiligung, die zumindest mit ausreichend bewertet werden kann, kann man ihm schon zumuten und sollte auch jedem möglich sein.

 
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