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Geschrieben von +emfut+ am 05.10.2010, 12:08 Uhr

Ist das denn wirklich eine KollektivSTRAFE?

Denn 21 Cent als Strafe finde ich jetzt irgendwie albern.

Für mich ist das eher ein Kollektiv-Verantwortung-Übernehmen. Eine KollektivSTRAFE wäre es eher, wenn dafür die ganze Klasse nicht mehr auf Klassenfahrt gehen darf oder den Herbergseltern einen Entschuldigungsbrief schreibt oder so. Aber der Ausgleich des Schadens ist ja keine Strafe - zumindest nicht in meinen Augen.

Wenn Temi sein Glas runterwirft, dann muß er einen Lappen holen und das Verschüttete aufwischen - nicht als Strafe, sondern als Schadensbeseitigung.

Also, Wiedergutmachung:
Da würde ich unterscheiden, ob das ein kommerziell geführter Kiosk ist, oder eine "Nettigkeit" der Herbergseltern, die beim Einkaufen in der Metro ein paar Eimer Haribo extra mitbringen und einzeln verkaufen, damit die Kinder nicht runter ins Dorf müssen, wenn sie Lust auf was Süßes haben.

Im ersteren Fall würde ich erwarten, daß der Kioskbesitzer das abschreibt und unter "Betriebsrisiko" verbucht.
In zweiterem Fall finde ich es fair, daß die gesamte Klasse den Schaden ersetzt. Ähnlich fair würde ich es finden, wenn 20 Kinder Fußball spielen und der Ball ins Fenster fliegt, daß dann alle gemeinsam den Schaden übernehmen. Okay, schlechtes Beispiel, da springt dann die Haftpflicht ein, aber so vom Grundsatz her.

Gruß,
Elisabeth.

 
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