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Geschrieben von SilvanaR am 16.06.2010, 16:20 Uhr

Taschengeldparagraph

da komme ich mit einem Paar Schuhe schnell mal drüber
--------"
Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.[1] Bei teuren Anschaffungen jedoch kann der Verkäufer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen oder die Eltern können das Geschäft nachträglich rückgängig machen.[2]"---------

http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph#Rechtslage_in_Deutschland

 
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