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Geschrieben von cube am 09.02.2018, 22:55 Uhr

das muß in der Abmahnung stehen

Das muß alles in der Abmahnung stehen, damit sie überhaupt den formalen Ansprüchen genügt:
Name oder Firma des Verletzten, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt: Es sind eindeutige Beweise für die Rechteinhaberschaft vorzulegen
Genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung: Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, genaue Bezeichnung des Musiktitels oder Films
Genaue Aufschlüsselung der Zahlungsansprüche als Schadenersatz und Aufwendungsersatz inklusive Anwaltskosten: Die Forderung einer pauschalen Summe ist unzulässig
Erläuterung zur Unterlassungserklärung, falls Sie weitergeht als die behauptete Rechtsverletzung

Ich kann aber trotzdem nicht glauben, das dein Sohn zusammen mit deiner Schwester da schon irgendwie Kontakt aufgenommen hat, ohne das ihr als Eltern irgendwie mal den Brief gelesen haben.

 
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