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Geschrieben von tonib am 09.02.2018, 9:36 Uhr

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Hat jemand von Euch schonmal etwas damit zu tun gehabt? Mein Sohn hat einen Film von einer filesharing-Plattform heruntergeladen (er dachte, das wäre als Streaming zulässig). Leider nicht bei uns zuhause, sondern bei meiner Schwester, die jetzt Post vom Anwalt bekam.

Nächste Frage dann. in wieweit würdet ihr Euer (durchaus nicht armes) Kind an den Kosten beteiligen, nehmen wir mal an, es handelt sich um EUR 1000 ?

 
18 Antworten:

Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Antwort von 2auseinemholz am 09.02.2018, 10:49 Uhr

Hallo!

Zunächst wer hat die Abmahnung geschrieben, und wohin sollen Eurer Meinung nach 1000 € überwiesen werden???

Ich würde mit dem Schrieb zu MEINEM Anwalt gehen und das durchdiskutiert haben wollen. Und insbesondere hätte ich geklärt haben wollen ob mein Sohn schadensersatzpflichtig wäre. ES war ja wohl der minderjährige Sohn ?
Der Schrieb ging mit Sicherheit an Deine Schwester, die hat aber nichts gemacht! Da sollen die Burschen erstmal den "richtigen" Straftäter ermitteln!

Ganz gem. Gesetz würde ich meinen Sohn gar nicht beteiligen an irgendwelchen Kosten. (Wetten, dass kein Brief an ihn kommen wird?!) Ich würde ihm aber sehr wohl klar machen, dass es Nepp im Inet gibt und er aufpassen soll, und ich würde ganz gewiss Aufklärung betreiben. Zeigen lassen welche Seiten er so besucht, und wo er was "runterlädt" und erforschen ob das legal ist.

LG, 2.

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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Antwort von Caot am 09.02.2018, 11:57 Uhr

Damit würde ich zu einem Anwalt gehen.

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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Antwort von kleineTasse am 09.02.2018, 12:13 Uhr

Auweia........, dass musst du dir wirklich erst einmal sehr genau ansehen. Bist du sicher, dass das seriös ist und dein Kind tatsächlich etwas Verbotenes getan hat? Hast du die Kanzlei mal gegoogelt? Steht sie vielleicht schon unter "Vorsicht" im Netz? Ich persönlich würde jetzt erst einmal abwarten, ob da nochmal was kommt und wenn keine Ruhe einkehrt, dann erst zum Anwalt gehen. Bleib nur ganz ruhig und besonnen. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich dein Sohn war und er etwas Verbotenes getan hat, kannst du dir immer noch eine angemessene "Strafe" überlegen. Vorausgesetzt, dass er es mit Absicht gemacht hat und in Kauf nahm, dass das unerlaubt ist. Jetzt erstmal rausfinden, was es mit dem Brief auf sich hat und Ruhe bewahren.

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außergerichtlichen Vergleich anstreben

Antwort von Alexa1978 am 09.02.2018, 12:22 Uhr

Ich gehe davon aus, ihr habt das Schreiben ganz offiziell auf dem Postweg erhalten? Leider handelt es sich dann meist eben nicht um eine Abzocke und ihr müsst dringend reagieren.

Am einfachsten wäre es, wenn einem außergerichtlichen Vergleich (50%) zugestimmt wird.

In wie weit sich "mein nicht armes Kind" beteiligen müsste, würde ich auch vom Alter abhängig machen.

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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Antwort von tonib am 09.02.2018, 12:55 Uhr

Die Rechtslage scheint mir relativ klar zu sein - meine Schwester haftet, wenn sie nicht den Namen preisgibt (sie hätte wohl theoretisch auch eine Belehrungspflicht gehabt). Im Übrigen ist es bei diesen Filesharing-Fällen so, dass Eltern für ihre Kinder haften bzw. sonst diese selbst (mein Sohn ist 14 und eigentlich recht gut informiert - hier hat er sich aber getäuscht). Ich will meiner Schwester aber den Ärger ersparen und das übernehmen. Die gängigen Tarife scheinen so ca. EUR 700 für die Urheberrechtsverletzung zu sein, plus Unterlassungserklärung (die würde ich aber um jeden Preis abwehren).

Das Schreiben habe ich noch nicht gesehen, aber die Tatzeit war sehr exakt benannt (1 Minute!) an Weihnachten.

Es ist definitiv etwas anderes als die Aufforderung, für die Neuausstellung meiner nicht vorhandenen Barclaycard mal EUR 79 zu überweisen.

Ich werde mir auch einen Anwalt nehmen, wollte mich aber trotzdem mal umhören.

Kann ich gebrauchen wie einen Kropf...

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Re: außergerichtlichen Vergleich anstreben

Antwort von tonib am 09.02.2018, 13:21 Uhr

der Junge ist 14 und hat ein volles Konto, das sich inbesondere aus Einzahlungen seiner Großeltern speist (also nicht vom Munde abgespartes Taschengeld). Er ist eigentlich recht kundig, wusste natürlich, dass Filesharing verboten ist, dachte aber, das sei Streaming (wird auch auf der Homepage nicht weiter erläutert). Theoretisch könnte er sich wohl das Geld vom Filesharer wiederholen, aber der sitzt nicht in D und noch mehr Extra-Nerv brauche ich erst recht nicht.

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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Antwort von cube am 09.02.2018, 16:20 Uhr

Schau dir den Brief erst mal wirklich gut an!
Ein echtes Anwaltsschteiben unterliegt einem gewissen formalen Rahmen bzg Absätzen, Rand etc und beinhaltet definitiv den Namen des Klägers (also nicht den des Anwaltes), eine Akten-nr und einen Betreff a la „xxxxxxx / yyyyyy“ und bedient sich einer exakten formaljuristischen Sprache.
Komisch finde ich, das dem Schreiber offenbar bekannt ist, das deine Schwester jemand anderen an ihren Rechner gelassen hat. Zunächst haftet nämlich nur sie. Erst wenn sie mitgeteilt hat „war ich nicht“ würde sie aufgefordert, den eigentlichen „Täter“ zu nennen. (Wie beim Blitzer, wenn Auto von jemand anderem gefahren wurde). Hat deine Schwester etwa schon mit denen gesprochen?

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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Antwort von cube am 09.02.2018, 16:24 Uhr

Gerade in diesem Bereich wird über solche schreiben viel „phishing“ betrieben.

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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Antwort von tonib am 09.02.2018, 18:30 Uhr

bislang habe ich das Schreiben noch nicht gesehen - ich gehe aber davon aus, dass es echt sein wird. Mein Sohn hat schon gestanden.

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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Antwort von cube am 09.02.2018, 18:51 Uhr

Gestanden? Also dein Sohn hat, ohne das du den Brief jemals gesehen hast, mit denen gesprochen/geschrieben? Wenn ich das so richtig verstehe, verstehe ich nicht, wie das sein kann, ohne eine Prüfung des Briefes deinerseits.
Unsere Firma bekommt oft briefe bzgl. Irgendwelcher ausstehenden Zahlungen an FiAmt, HR oder sonst was. Alles täuschend echt mit Adler, der richtigen Typo etc. Trotzdem alles Fake.
Ich selbst habe auch mal so einen Brief bzgl illegalem Download bekommen. Ja, ich war zu der Zeit im Netz auf Seite Xy - der Brief war trotzdem ein Fake und ich habe nie wieder etwas von denen gehört. Ich habe aber auch nicht reagiert, da ich mir zudem auch keiner Schuld bewusst war. Im Zweifelsfall hätten die doch beweisen müssen, das ich illegal etwas downgeloaded habe!

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Re: das muß in der Abmahnung stehen

Antwort von cube am 09.02.2018, 22:55 Uhr

Das muß alles in der Abmahnung stehen, damit sie überhaupt den formalen Ansprüchen genügt:
Name oder Firma des Verletzten, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt: Es sind eindeutige Beweise für die Rechteinhaberschaft vorzulegen
Genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung: Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, genaue Bezeichnung des Musiktitels oder Films
Genaue Aufschlüsselung der Zahlungsansprüche als Schadenersatz und Aufwendungsersatz inklusive Anwaltskosten: Die Forderung einer pauschalen Summe ist unzulässig
Erläuterung zur Unterlassungserklärung, falls Sie weitergeht als die behauptete Rechtsverletzung

Ich kann aber trotzdem nicht glauben, das dein Sohn zusammen mit deiner Schwester da schon irgendwie Kontakt aufgenommen hat, ohne das ihr als Eltern irgendwie mal den Brief gelesen haben.

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ich verstehe das anders

Antwort von Ellert am 09.02.2018, 23:38 Uhr

der Sohn hat der Mutter gegenüber gestanden dass er es war

dagmar

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Re: ich verstehe das anders

Antwort von cube am 10.02.2018, 8:34 Uhr

Das kann auch sein - deswegen frage ich ja nach. Auch dann finde ich es ungewöhnlich, daß die Eltern den Brief selber noch gar nicht gesehen haben, aber davon ausgehen, das alles rechtens wäre etc.
Unabhängig davon würde ich natürlich mit meinem Kind sprechen, das er vorsichtiger sein muss etc.

Würdest du - ohne selbst irgendetwas gesehen zu haben - davon ausgehen, der Brief ist echt und dich schon damit beschäftigen, ob dein Sohn auch etwas zahlen soll oder wie man das regelt? Zumal er doch sagt, er hat gestreamt, aber gedacht, es wäre ok? Und sich offensichtlich eigentlich auch gut auskennt? Ich eher nicht.

Und wie gesagt: so, wie sie es schreibt. muß die Schwester bereits mit dem Anwalt kommuniziert haben, da sie einen weiteren Brief erhalten haben muß, in dem Sie zur Preisgabe des eigentlichen "Täters" aufgefordert wird.
m ersten Brief kann das nicht so gestanden haben, da über die IP-Adresse nur der Besitzer dieser ermittelt werden kann, nicht aber, ob dieser oder eine andere Person diese genutzt hat.
Und das finde ich eben merkwürdig. Schwester und Sohn kommunizieren bereits mit dem Verfasser des Schreibens, ohne das die Eltern den Brief jemals haben.

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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Antwort von Goldfröschchen am 10.02.2018, 18:44 Uhr

"Haften Eltern für ihre Kinder?

Wenn Eltern nicht wissen, dass ihre minderjährigen Kinder Filesharing-Dienste zum Download illegaler Kopien nutzen, haften sie auch nicht. Das hat der BGH im Jahr 2012 entschieden. Voraussetzung ist aber, dass es zuvor ein aufklärendes Gespräch über die Teilnahme an den Tauschbörsen gegeben hat. Wer seine Kinder darüber informiert hat, dass der Download urheberrechtlich geschützter Ware illegal ist, muss diesen nicht ständig kontrollieren. Volljährige Kinder sind selbst für ihr Handeln verantwortlich. Wenn Eltern allerdings davon wissen, dass ihr mündiger Nachwuchs über ihren Anschluss beispielsweise illegale Filmkopien oder Ähnliches verbreitet, stehen sie ebenfalls in der Haftung."

Quelle: https://www.sat1.de/ratgeber/sicherheit-im-internet/was-ist-filesharing

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was ist daran merkwürdig, und wo ...

Antwort von Alexa1978 am 11.02.2018, 7:38 Uhr

liest du deine ganzen Vermutungen heraus? Zweiter Brief?! Steht nirgends. Oder dass sie den "Verursacher" bereits namentlich gegenüber der abmahnenden Partei erwähnt hat. Wo steht das? Die TE wird den Brief schon noch selbst lesen und anwaltliche Auskunft einholen. Aber das hindert sie doch nicht daran, sich vorab Gedanken darüber zu machen. Die Schwester wird wohl lesen können.

"Fake" war früher einmal, aber diese Schreiben kamen auch per E-Mail. Die Abmahnwelle ist heute leider bitterer Ernst geworden. Viele wägen sich in der "Grauzone" Streaming einfach zu sicher. Solche Schreiben zu ignorieren kann teuer werden, denn kommt es zur Klage, ist ein Vergleich kaum mehr durchzusetzen.

An die TE: Was sagt dein Sohn selbst dazu, wenn es um die finanzielle Beteiligung geht? 1.000 € wären viel Geld. Bei einem Vergleich könntet ihr euch auf 500 € einigen. Wenn er davon die Hälfte zahlt, wäre das in meinen Augen aufgrund seines Alters angemessen.

Alles Gute!

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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Antwort von EmmaKili am 11.02.2018, 9:56 Uhr

Selbst wenn dein Sohn gestanden hat, dann würde ich damit zum Anwalt gehen. Auf Grund des Alters wird das normal im Sand verlaufen. Es kostet evtl.zwei Schreiben vom Anwalt an die Firma und gut. Ein Freund von meinem Sohn hat das auch schon durch. Auch aus Versehen, er wusste nicht was er macht. Ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht-aber da wäre noch das Alter...es gibt genug die versuchen, einfach so Geld zu machen..würde w.gesagt das Ganze zum Anwalt bringen, ihn dann die Kosten tragen lassen. Ne nach Aufwand sind’s pro Brief normal 70-100€...

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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Antwort von tonib am 13.02.2018, 8:34 Uhr

Ich habe heute den Brief an meine Schwester mit der Post bekommen und mich direkt an einen Anwalt gewandt (werde aber erst später mit ihm sprechen können)- ich gehe nach den Informationen aus dem Internet nicht davon aus, dass das ganze im Sande verläuft. Auch die Abmahnkanzlei ist im Internet gut bekannt - leider nicht als Fake, sondern als Nutznießer eines - nun ja - fragwürdigen Systems.

Mein Sohn hat natürlich nur mir gegenüber gestanden. Er hat sich auch bereit erklärt, den entstehenden Schaden in Mathe-Nachhilfe für seine Schwester abzuarbeiten....

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Re: ich verstehe das anders

Antwort von tonib am 13.02.2018, 8:38 Uhr

Nein, das war möglicherweise missverständlich. ich habe mit meiner Schwester gesprochen und mit meinem Sohn, jeweils einzeln.

Ich finde es auch nicht imemr ganz so einfach, zwischen den Fake-Mahnungen und den echten zu unterscheiden, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass diese echt ist. Der Sachverhalt war ja auch richtig.

Wäre ja schön, ich würde mich täuschen, aber ich glaube es nicht.

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