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Geschrieben von cube am 09.02.2018, 16:20 Uhr

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Schau dir den Brief erst mal wirklich gut an!
Ein echtes Anwaltsschteiben unterliegt einem gewissen formalen Rahmen bzg Absätzen, Rand etc und beinhaltet definitiv den Namen des Klägers (also nicht den des Anwaltes), eine Akten-nr und einen Betreff a la „xxxxxxx / yyyyyy“ und bedient sich einer exakten formaljuristischen Sprache.
Komisch finde ich, das dem Schreiber offenbar bekannt ist, das deine Schwester jemand anderen an ihren Rechner gelassen hat. Zunächst haftet nämlich nur sie. Erst wenn sie mitgeteilt hat „war ich nicht“ würde sie aufgefordert, den eigentlichen „Täter“ zu nennen. (Wie beim Blitzer, wenn Auto von jemand anderem gefahren wurde). Hat deine Schwester etwa schon mit denen gesprochen?

 
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