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Geschrieben von Goldfröschchen am 10.02.2018, 18:44 Uhr

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

"Haften Eltern für ihre Kinder?

Wenn Eltern nicht wissen, dass ihre minderjährigen Kinder Filesharing-Dienste zum Download illegaler Kopien nutzen, haften sie auch nicht. Das hat der BGH im Jahr 2012 entschieden. Voraussetzung ist aber, dass es zuvor ein aufklärendes Gespräch über die Teilnahme an den Tauschbörsen gegeben hat. Wer seine Kinder darüber informiert hat, dass der Download urheberrechtlich geschützter Ware illegal ist, muss diesen nicht ständig kontrollieren. Volljährige Kinder sind selbst für ihr Handeln verantwortlich. Wenn Eltern allerdings davon wissen, dass ihr mündiger Nachwuchs über ihren Anschluss beispielsweise illegale Filmkopien oder Ähnliches verbreitet, stehen sie ebenfalls in der Haftung."

Quelle: https://www.sat1.de/ratgeber/sicherheit-im-internet/was-ist-filesharing

 
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