Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von keinnamemehrfrei am 18.11.2014, 8:04 Uhr

Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Ja dem schließe ich mich an. Es ist kein Grund. Auch nicht für ein individuelles BV. Außer der Schwangeren ist aufgrund des Arbeitsplatzes extrem übel. Dann mag das Auslegungssache sein.

Übelkeit ist eine Begleiterscheinung aber stellt kein übermäßiges Risiko dar. Ein BV wird nur ausgestellt wenn Leben von Mutter und/oder Kind in Gefahr sind. Wenn es sehr extrem ist, kann man sich dafür krankschreiben lassen.

Also ich würde mich schleunigst an die Krankenkasse wenden!!!!! Du bist unter Umständen gerade nicht versichert wie schon gesagt wurde! Wenn du Pech hast bekommst du eine Rechnung über die letzten Arztbesuche!

 
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Stichworte: Übelkeit, Beschäftigungsverbot Forum: Schwanger - wer noch?
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