Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von wolke76 am 18.11.2014, 15:09 Uhr

für mich hört es sich eher so an,

Richtig - sie bleibt unentschuldigt der Arbeit fern. Das rechtfertigt die fristlose Kündigung - in meinen Augen auch IN der Schwangerschaft. Dass der Arbeitgeber "nur" keinen Lohn zahlt, ist schon nett von ihm...

Ein ärztliches Attest des Haus(!)arztes mit einer Empfehlung (!) mit einem BV gleichzusetzen ist naiv. Das ganze kommentarlos dem AG zusenden und hoffen, dass der weiterzahlt, ist dumm.

Sich dann auch noch darüber aufzuregen und anderen die Schuld zuzuschieben, ist frech.

Eine rückwirkende Krankschreibung und Ausstellung eines BV ist NICHT möglich und ich hoffe, sie findet keinen anderen Arzt, der es doch tut. Selbst wenn sie jetzt eine rückwirkende Krankschreibung bekäme und nun insgesamt ber 6 WOchen krank geschrieben wäre, hätte sie ein Problem. Krankengeldanspruch besteht nämlich immer erst ab dem Tag nach ärztlicher Feststellung und niemals vorher.

 
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