Schwanger - wer noch?

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von hubbabubba, 21. SSW  am 17.11.2014, 21:00 Uhr

Beschaeftigungsverbot!

Bei mir steht auch nicht Beschäftigungsverbot oben drauf und auch nur "ärztliche Bescheinigung". Es muss nicht von deinem AG anerkannt werden, sondern von der Krankenkasse. Bzw zweifelt diese gar keine ärztliche Bescheinigung an. Ich habe nach Ausstellung meines Beschäftigungsverbotes direkt bei meiner KK angerufen um zu fragen, ob die Formulierung so oK ist und dies wurde bejaht. Auch mit der Überschrift. Es muss nicht zwangsläufig Beschäftigungsverbot oben drauf stehen, so lange der Inhalt korrekt formuliert wurde (Grund, wie lange). Meine KK bat mich, denen direkt eine Kopie zuzusenden. Ruf doch bitte bei deiner mal an!

 
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