Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Jana287, 27. SSW am 18.11.2014, 13:11 Uhr

für mich hört es sich eher so an,

Aber das heißt doch dann, dass die AP ohne Krankschreibung ihrem Arbeitsplatz fernbleibt? Der AG wird doch nicht netterweise rückwirkend ein BV aussprechen? Rückwirkend krankschreiben geht auch nicht? Das könnte man ja bestenfalls noch als unbezahlte Freistellung betrachten, oder sehe ich das falsch?

Ich war schon stutzig, dass der Hausarzt das ausgestellt haben soll. Und auch was die Formulierung angeht: bei mir in der ersten Schwangerschaft war die Formulierung des BV unmißverständlich.

 
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