Schwanger - wer noch?

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von Olis Mama, 25. SSW  am 17.11.2014, 19:39 Uhr

Beschaeftigungsverbot!

Hallo!

Das was du da hattest,zählt leider nicht als BV-Nachweis.
Ich hatte in der letzten Schwangerschaft ein komplettes BV,da stand drin,ab dem ... bis zum Eintritt in den Mutterschutz ist es mir aus gesundheitlichen Gründen nicht erlaubt,zu arbeiten.
Und jetzt habe ich ein Teil-BV (arbeite noch 2 Tage die Woche),da stand auch drin,vom ... bis Eintritt in den Mutterschutz...
Und beide male mit Stempel und Unterschrift des Arztes,da der Arzt das auch vor dem MDK belegen muss (warum,wieso,weshalb...deshalb HABEN sich eben manche FÄ auch so ;) ist nicht mehr so einfach eines zu bekommen).

Offenbar war dein AG nicht der Meinung,dass du ein BV brauchst.Jetzt kannst du nur hoffen,dass dein FA dir eines rückwirkend ausstellt (was er sicher nicht tun wird,denn Schwangerschaftsübelkeit ist kein BV-Grund,musste ich selber erfahren),oder dir aber rückwirkend eine AU ausstellt.

 
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