Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

von hubbabubba, 21. SSW  am 18.11.2014, 10:48 Uhr

Beschaeftigungsverbot!

Wenn der Arzt sich im schreiben falsch ausgedrückt hat, wird er dies nachbessern müssen und auch dürfen.

Wegen der Übelkeit ist auch ein individuelles BV mgl. Kommt auf die Stärke sowie Länge drauf an und ob behandelbar oder nicht. Habe dazu weiter oben was geschrieben. Schwangerschaftsübelkeit ist nicht gleich Schwangerschaftsübelkeit.

Auch bei einer AU muss der AG erstmal zahlen und dann die entsprechenden Formulare bzgl KG für die KK vorbereiten (die einen dann auch nochmal separat anschreibt). Der AG hat eine Fürsorgepflicht dem AN gegenüber, in der ss noch mehr. Er hat grob fahrlässig gehandelt - denn er ist wie gesagt verpflichtet, das KG quasi auf den Weg zu bringen. Hier wurden lediglich die hände in den Schoß gelegt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.