Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mümmelmäuse, 23. SSW am 18.11.2014, 12:33 Uhr

für mich hört es sich eher so an,

als ob die TE gar nicht richtig zugehört hat. denn der Arzt hat sicher nicht wegen nur Übelkeit ein BV ausgestellt. Er hat mit Sicherheit darauf verwiesen, dass das BV vom Ag auszustellen ist und er dafür eine Empfehlung gibt. Alles andere ist Schwachsinn!

Bei Manchen setzt einfach alles aus, sobald sie BV hören. Da schwelgen sie schon im 7. Himmel.

Ein BV, welches wegen Gesundheitlicher Probleme erwirkt wird, ist vom FA auszustellen. Und das muss auch immer wieder neu beurteilt werden. Im Grunde muss sofort, wenn dieser Gesundheitliche Zustand nicht mehr zutrifft das BV aufgehoben werden.

Ein BV, wo der AG sagt, ich kann nicht dafür garantieren, dass die werdende Mutter ihre rechte wahr nehmen kann bzw. die Dame kann ich hier in diesem Zustand nicht mehr gebrauchen, dass kann der AG aussprechen.
Bei der Übelkeit verhält es sich so: dieses BV darf der FA gar nicht vollumfänglich ausstellen, denn es könnte ja sein, dass der AG einen anderen Platz für die werdende Mutter hat, bei der sie z.B. eine sitzende Tätigkeit und fern ab vom Kunden ausüben kann. Der FA ist dann nur berechtigt bestimmte Tätigkeiten zu untersagen. Tut er dies muss die SS zu ihrem Ag und dort anfragen ob es einen alternativen APlatz für sie gibt. Ist das nicht der Fall muss der AG das BV aussprechen!

Liegen andere gewichtige Gründe AUßER der Übelkeit vor, dann kann der Arzt ein BV ausstellen.

Und so wie es auf dem zettel stand, bezweifle ich, dass ihr FA ihr gesagt hat, dass es sich hierbei um ein BV handelt. Vielmehr, dass er ein BV empfiehlt, das ist aber nun mal was ganz anderes! Sorry...aber manchmal kann man echt nur mit dem Kopf schütteln!

 
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