Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Aramia am 18.11.2014, 9:34 Uhr

Beschaeftigungsverbot!

Bei meinem steht drin: Gefährdung für das Leben von Mutter und/oder Kind ,als Grund. Dann ganz klar .... wird ein Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes am ........ ausgestellt.

Dieses habe ich bei meiner Vorgesetzten abgegeben und sie gebeten, das mit dem AG abzukären. Das hat sie auch prompt gemacht und mir wurde der volle Lohn bis zum Mutterschutz zugesichert, sowie dass alle Ueberstunden und der aufgelaufene bzw. auflaufende Urlaub nicht verfallen.

Ich hätte mich nie getraut denen einfach nur was zu schicken und dann auf das Beste zu hoffen.

Der FA darf dir übrigens für arbeitsplatzbedingte BV-Gründe keins ausstellen. Aber er darf das deinem AG empfehlen. Ich denke genau das hat er gemacht .... es wäre besser, sie von der Arbeit freizustellen..... . Mehr war das leider nicht.

Da dein Verhältnis zum AG wohl leider nicht zum Besten gestellt ist, erübrigt sich wohl eine Ausprache über das "Versehen" deinerseits. Er wird wohl kaum so kulant sein, dir den Lohn einfach so zu geben.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt, weil sich der AG nicht über dein Fernbleiben von der Arbeit informiert hat. Soviel ich weiss wäre auch er Verpflichtet sich in so einem Fall mit dem Arbeitnehmer in Verbindung zu setzten und ihn über die Folgen zu informieren.

Ich fürchte da musst du dich schon mit einem Anwalt beraten. Ich hoffe, du hast eine entsprechende Rechtschutzversicherung.

 
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