Schwanger - wer noch?

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von hubbabubba, 21. SSW  am 17.11.2014, 21:25 Uhr

Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Das, was die Anwältin da als BV nennt, ist ein allgemeines Beschäftigungsverbot. Grund zB Chemiefabrik o.ä. - Das individuelle erwähnt sie gar nicht.

Hier wurde mM seitens der Ärztin geschlampt. Der Patientin wurde gesagt, es wird ein BV ausgestellt. Dieses wird unzureichend formuliert (was nicht an der Überschrift liegt) und der AG sieht sich somit im Recht, das Gehalt nicht zu zahlen (was ich im Grunde ganz schlimm und unverständlich finde, er hat ja keine finanzielle Belastung und bekommt das Gehalt komplett erstattet). Zudem hat die Threadschreiberin sich drauf verlassen, sich nicht zusätzlich erkundigt.

Ich würde wie gesagt umgehend mit der KK sprechen, ob die Formulierung so iO ist. Und wenn dies nicht Durchfall ist, sofort zum Arzt und "nachbessern "

Viel Glück!

 
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Stichworte: Übelkeit, Beschäftigungsverbot Forum: Schwanger - wer noch?
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