Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von wolke76 am 18.11.2014, 15:20 Uhr

Beschaeftigungsverbot!

Also bitte, es war der HAUSarzt, kein Frauenarzt, der hier eine Empfehlung (!) nach dem Motto "´vielleicht wäre es besser" ausgestellt hat. Das ist kein BV und kann dem ARzt nicht angekreidet werden.

Sie ist nicht zur FÄ, weil die sich "anstellt". Hm, warum stellt sie sich an, darf man sich da getrost fragen. Vielleicht, weil sie nicht das ausstellen kann und darf, was die Patientin sich da "wünscht"!? Reine Spekulation, aber nicht abwegig zumal sich die AP einen "anderen Arzt suchen" will. Ärztehopping wegen Wunschattest würde ich sagen... Da darf man hoffen, dass die aufgesuchten Ärzte Rückgrat zeigen!

Achja, für Prozesskostenbeihilfe müsste es erstmal einen Prozess geben. Von einem Arbeitsgerichtsverfahren hat die AP doch nichts geschrieben oder habe ich das bei der Fülle der Beiträge überlesen?

Dass der AG hier "nur nicht zahlt" liegt sicher daran, dass er unsicher ist, was eine Kündigung in der Schwangerschaft angeht. Aber wenn jemand unentschuldigt fehlt, dann wäre dies u.U. schon möglich.

Dass der AG zwischendrin (nach Ablauf der AU) mal hätte nachfragen können, steht freilich auf einem anderen Blatt geschrieben. Wäre sicher kein Problem für ihn gewesen. ANdererseits: Warum sollte der AG dem AN hinterherlaufen? Weil eine Schwangerschaft besteht? Sicher nicht!

 
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