Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mf4 am 17.11.2014, 21:14 Uhr

Übelkeit ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot

Im Grunde auch logisch... Übelkeit ist ne fiese Sache aber besteht eher nicht von der 5. Woche bis zum Mutterschutz und kann schon deshalb kein Grund sein ganz freigestellt zu sein.

 
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