Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Maiglück2015 am 18.11.2014, 8:14 Uhr

Beschaeftigungsverbot!

Das ist definitiv kein BV, sondern eine AU. Und ein BV rückwirkend wird dir niemand ausstellen, da sich die Ärzte damit strafbar machen. Ein BV gibt es auch nicht für Übelkeit und weil du keine Lust hast zu arbeiten (kann man zwischen den Zeilen rauslesen, weil das Verhältnis nicht das Beste ist). Ich hatte die ersten Wochen auch starke Übelkeit und sogar Blutungen. Bekam trotzdem nur eine AU und strenge Schonung verschrieben. Die AU war wg der Blutungen. Als die weg waren, bin ich trotz der starken Übelkeit und keiner tollen Arbeitsatmosphäre voll arbeiten gegangen. Mittlerweile bin ich 16. Woche und habe ein Teil-BV, wg einiger Gründe.

Ich denke, du hast schlechte Karten, rückwirkend irgendwas zu bekommen. Und dein AG hat dich bestimmt nur nicht gekündigt, weil du schwanger bist und somit Kündigungsschutz bis 4 Monate nach der Geburt hast. Übrigens steht im Mutterschutzgesetz drinnen, wie ein BV auszusehen hat. Du hast definitiv nur eine AU bekommen.

Gruß.

 
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