Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Patte78 am 18.04.2018, 20:30 Uhr

Beschäftigungsverbot:( scheinbar unmöglich

Hallo...
Also erstmal um dich da zu beruhigen, bist du aufgrund der Schwangerschaft krank, werden die Wochen was Elterngeld angeht ausgeklammert. Du bekommst vom Arzt nen schreiben, was du beim Antrag mit einreichst. Da hast du keinerlei Verluste.

Die Zeit, die du im Januar?! Krank warst, da kommt es auf die genauen Diagnoseschlussel an, ob sie an diese AU jetzt angerechnet werden.

Das Problem ist ja, dass genau geprüft wird seit dem 1.1. was ein BV angeht und Ärzte es nicht mehr so einfach ausstellen können.
Es müssen halt Beschwerden vorliegen, die ausschließlich schwangerschaftsbedingt sind und das wohl von Mutter u Kind gefährden.

Der Arbeitgeber muss dir Arbeit anbieten, die nach MuSch Gesetz in frage kommt und du musst Ruhepausen einlegen können.
Kann er das nicht, dann kann er ein bv aussprechen. Frag doch nochmal wegen dem homeoffice nach!

Drücke dir die Daumen!!!

 
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