Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bebis123 am 19.04.2018, 0:40 Uhr

Beschäftigungsverbot:( scheinbar unmöglich

Hallo, erstmal wünsche ich dir ne gute Besserung für all deine Beschwerden.

Ich bin nun zum 2. mal schwanger und hatte bei der ersten trotz Hämatom und sehr starken Blutungen kein bv bekommen, nun bei dieser Ss hatte ich bis zur 20. ssw zwei Hämatome, Blutungen, KH/Aufenthalte und hatte dann, weil das Leben vom Kind gefährdet war ein bv bekommen. Musste aber fast die ersten 4 Monate strikte Bettruhe einhalten.

Die von dir erwähnten Beschwerden könnten im Elterngeld trotzdem berücksichtigt werden. Die erste Ss endete bei mir leider mit einer FG und ich bekam danach Krankengeld. Diese Zeit wurde mir vom Arzt bestätigt und auch die Zeiten anerkannt. Je nach dem wichtig ist, dass die Erkrankung schwangerschaftsbedingt ist. Du kannst dich auch hierzu bei deiner für dich zuständigen Elterngeldstelle erkundigen.

Ob deine Beschwerden ausreichend für ein BV sind oder nicht müsste dein FA beurteilen können. Hier wäre vielleicht eine zweite Meinung wichtig. Ich kenne es nur von mir wie es war. Wie gesagt einmal habe ich es nicht bekommen, beim zweiten Mal direkt mit Beginn der Beschwerden.

Wenn alle Strike reißen würde ich persönlich auch mit weniger Geld klarkommen und mich krankschreiben lassen. Denn deine Gesundheit gibt dir keiner weiter und man kann bei der Ausstattung Abstriche machen aber nicht bei der Gesundheit weder bei dir noch beim Baby.

Ich hatte damals 70% vom Nettogehalt als Krankengeld erhalten.

 
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