Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ginger1987 am 18.04.2018, 17:52 Uhr

Beschäftigungsverbot:( scheinbar unmöglich

Hallo katinka,

Erkundige dich mal bitte.
Ich meine wenn du aufgrund der SS krank geschrieben bist und gehaltseinbußen hast, können Monate in der elterngeldberechnung ausgeklammert werden und es werden Monate mit normalem Gehalt genommen.

Also du arbeitest Monat 01-06. Normales Gehalt.
Monat 07 und 08 bist du krank , bek0mmst aber erstmal Lohnfortzahlung.
Danach gibt es bis zum mutterschutz krankengeld welches g4ringer ausfällt und SS bedingt ist. Dieser Zeitraum müsste meines Wissens nach ausgeklammert werden und es müssten Monate vor 01 zur Berechnung des elterngeldes herangezogen werden.


Ich hoffe es ist halbwegs verständlich.:-)

Würde für dich also bedeuten das du zwar die 2 Monate mit krankengeld miese machen würdest, aber zumindest nichts beim Elterngeld verlierst.

Zwar immer noch nicht schön, aber wenn es gesundheitlich gar nicht mehr geht und der Chef sich wg bv quer stellt.


Alles gute

 
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