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Geschrieben von Johanna3 am 06.06.2018, 21:56 Uhr

Nachtrag

"Denn es ist unerlassende Hilfeleistung den Kind nicht das Notfall Medikament zu geben. Oder diese Kinder gar vom Kindergarten auszuschließen."

Sicher kannst du keine seriöse Quelle dazu nennen, die ErzieherInnen, unter Strafandrohung, dazu verpflichtet Notfallmedikamente zu geben, oder?

Dieser Beitrag ist an Absurdität kaum zu überbieten. Ersthelfer müssen/dürfen keine Medikamente verabreichen! NIEMAND macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig, wenn er keine Medikamente verabreicht. Und es handelt sich definitiv nicht um eine unterlassene Hilfeleistung, wenn ein Kitabesuch so nicht möglich ist. Sonst müssten jetzt die ganzen Eltern ja wegen unterlassener Hilfeleistung klagen.... und sich nicht etwa auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beziehen.

Wieso wird auf explizite Nachfrage selbst in Erste-Hilfe-Kursen dazu geraten, besser den Notruf zu wählen und den Verdacht auf wasauchimmer zu schildern? Und auf das Vorhandensein eines Mittels gegen xyz?

Wie du richtig schreibst: Es wird, leider, oft schon an der Grundbesetzung gespart. Und da sollen ErzieherInnen nun noch medizinisch tätig werden? Ist es nicht gut, wenn sie sagen, dass sie es sich nicht zutrauen? Auf jeden Fall dürfte es besser sein, als schwerwiegende Fehler zu riskieren. Gerade auch im Hinblick auf die Fluktuation in den Einrichtungen, will ich mir gar nicht ausmalen, wohin das führen könnte.

 
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