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Geschrieben von Johanna3 am 07.06.2018, 14:25 Uhr

..., aber sie können nicht rechtlich belangt werden, wenn sie keinen Reliever geben.

Es ging in dem Kurs, der von einem Notarzt abgehalten wurde, genau um dieses Thema. Und der sagte eben, dass dem Notruf Priorität einzuräumen wäre und hier auf Erkrankungen oder Allergien des Kindes hinzuweisen wären. Ebenso auf den Namen des Bedarfsmittels. Und dann Anweisungen abgewartet werden müssen.

Fakt ist: ErzieherInnen können keine medizinischen Diagnosen stellen. Sie können in vielen Fällen sicher einen Asthmaanfall vermuten und viele würden das entsprechende Mittel geben. Aber vielleicht hat das Kind tatsächlich etwas aspirierten und die Gabe des Mittels wäre kontraproduktiv. Das gleiche gilt für andere Erkrankungen.

 
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