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Geschrieben von Sille74 am 07.06.2018, 13:38 Uhr

..., aber sie können nicht rechtlich belangt werden, wenn sie keinen Reliever geben.

Das stimmt so pauschal nicht!

Laienersthelfer dürfen/sollen/können selbst keine medizinische Diagnose stellen und eigenmächtig Medikamente sozusagen "verordnen" und verabreichen. Das ist aber doch etwas ganz anderes, als wenn ein dem Ersthelfer bekanntermaßen gegen Bienengift allergischer Mensch erkennbar von einer Biene gestochen wird, Probleme bekommt und der Ersthelfer sogar weiß, dass ein Notfallset vorhanden ist und vielleicht sogar weiß, wo ...

 
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