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Geschrieben von emilie.d. am 07.06.2018, 15:48 Uhr

Fall für den RA

Ich glaube, das klären wir hier nicht mehr, ob eine Erzieherin sich strafbar macht, wenn sie lediglich den Notarzt verständigt.

Wie ich oben geschrieben habe, rechtlich sicher ist man, wenn man offiziell dem Kind beim Inhalieren nur 'assistiert' bzw. beim Trinken vom Fenistil hilft.

Und regelmäßige Medikamentengabe können mE Erzieherinnen idR nicht leisten. In England gibt es doch auch Schulschwestern und Co, da müsste man dann in Deutschland eben auch drüber nachdenken, wenn der Bedarf in Kitas da ist. Oder speziell geschultes Personal.

 
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