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Geschrieben von Moneypenny77* am 16.06.2009, 13:29 Uhr

Ähm

Ich weiß, mir fiel nur gerade die Szene ein, als mein Sohn geschlagene 2 Wochen die Bißwunde eines Spielgruppenkindes mit sich herumtrug und sich damit in bester Gesellschaft mit anderen Kindern befand. Ich habe damals zu der Mutter gesagt, daß sie für ihren Sohn bei zwei Beinen mehr und einem längeren Schwanz der Maulkorb- und Leinenpflicht unterliegen würde ;-)

Wie ich schon ausführte: Du hast natürlich absolut Recht, aber eben genau das spricht für mich, wenn alle Voraussetzungen seitens des Wesens des Tieres (ist in Form eines Wesenstestes abrufbar) und seitens der Qualifikation seines Führers erfüllt sind, dafür, die Chance zu nutzen. Denn nur am "lebenden Objekt" können Kinder lernen, wie so ein Tier tickt und das rettet ihnen vielleicht in einer späteren Gefahrensituation mal das Leben oder zumindest das Gesicht ;-)

 
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