Hochzeit

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Geschrieben von Mehtab am 02.03.2020, 18:15 Uhr

Ehevertrag

Gerade bei Immobilien ist der Zugewinn, der geteilt werden muss, oft höher als der Wert der Immobilie bei der Hochzeit. Immobilien sollten also vom Zugewinn ausgenommen werden. Ich bin ohnehin in Fan von Gütertrennung, allerdings nur, wenn niemand wegen der Kinderbetreuung länger aus dem Berufsleben ausscheidet oder nur Teilzeit arbeitet.

Die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden im Falle einer Scheidung gleichmäßig auf die Ehepartner verteilt. Wenn der Mann also während der Ehe doppelt so viel verdient wie die Frau, dann bekommt die Frau die Hälfte der Ansprüche, die der Mann über ihren Ansprüchen erworben hat.

 
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