Hochzeit

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Geschrieben von HeyDu! am 20.02.2020, 9:37 Uhr

Ehevertrag

Bei Erbe passiert doch eh nix. Sein Erbe bleibt sein Erbe. Wäre nur lukrativ für Dich wenn es zu Wertsteigerungen bis zur Scheidung kommt.

Notarbeurkundung richtet sich nach dem vorhandenen Vermögen.

Bist Du schwanger? Wenn ja kannst Du alles unterzeichnen. Der Vertrag wäre dann zu 90 % hinfällig ;-) Man kann dann immer argumentieren, dass man in der Zwangslage war und deswegen unterschrieb.

Verdient er 20.000 und Du 1.000 und man schließt alles aus, kommt die Sittenwidrigkeit.

Also ja, Beratung ist wichtig.

Man kann im Ehevertrag auch gleich regeln wie man leben will. Z.B. Hausfrau bis Kinder 12 auf Kosten des Mannes und so lustige Sachen.

BG

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/zugewinnausgleich/zugewinn-erbe-erbschaft-zugewinnausgleich/#3. Die Besonderheit bei Immobilien als Erbe in der Zugewinngemeinschaft.

 
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