Hochzeit

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Geschrieben von zschnecke am 20.02.2020, 10:05 Uhr

Ehevertrag

Hallo,

ja wie haben einen Vertrag vor der Hochzeit geschlossem.

Wir haben geregelt:

* Erbe von "Familienimmobilien" (mein Elternhaus) - um auszuschließen, das bei meinem Versterben die "neue" Ehefrau meines Mannes bzw. deren Kinder beim Erbe meines Elternhauses berücksichtigt werden müssen. Die "Familienimmboilie!" geht meinem Tod an unser gemeinsames Kind.

* Erweiterte Unterhaltsregelung für den Partner, der für die Kindererziehung seine Arbeitszeit reduziert (Anspruch auf Unterhalt bis zum 14the Lebensjahr des Kindes)

* Nutzung des Eigenheims bei Trennung - das Elternteil bei dem das Kind haupstächlich lebt, kann im Haus bleiben. (der andere Partner muss ausziehen)

* Sehr speziell - Sorgerecht, wird abgegeben, wenn ein Partner rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird oder an einer Sucht erkrankt (Drogen, Spielsucht etc).

* Vermögensverwaltung für unser Kind - Kind bekommte erst im Alter von 27 Jahren Zugriff auf sein Erbe. Haben einen Vermögensverwalter (Patenonkel) festgelegt.

* Vormundschaft für das Kind definiert (Vorschlag ans Familiengericht, da man das ich einfach bestimmen kann). Vermögensverwalter ist auch als Vormund vorgeschlagen. Das Kind im Falle unseres Versterbens beim Vermögensverwalter leben.

* Generalevollmachten für die Ehepartner

* Organspende und Pateinenverfügung

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass man faire und sachliche Regelungen immer dann am besten treffen kann, wenn man eine positive und wertschätzende Beziehung hat.
Im Trennungfall ist das dann leider oft nicht der Fall.

Vorallem die Regelung für die Versorgung des Kindes waren mir wichtig. Wenn ich schon sterben muss will ich nicht mit der Panik sterben, daß mein Kind nicht gut versorgt ist.
Dem Kind haben wir schon früh immer wieder erzählt, dass der Patenonkel sich um ihn kümmern wird, wenn uns etwas passiert. Das ist beruhigend für alle Seiten.

 
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