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Geschrieben von Sternchen41 am 19.02.2020, 13:37 Uhr

Ehevertrag

Hallo, hat von euch einer einen Ehevertrag vor der Hochzeit gemacht? Wie und wo macht man den? Bei einem Notar? Mein Zukünftiger wird Immobilien von seiner Mutter erben und möchte sich absichern im Falle, dass wir nicht zusammenbleiben. Soll er machen. Ist mir recht. Mir geht es nicht darum, dass ich dann was davon habe/bekomme. Mir ist nur wichtig, dass dann unsere Kinder etwas davon haben.

 
13 Antworten:

Re: Ehevertrag

Antwort von desireekk am 19.02.2020, 19:13 Uhr

Das macht ein Notar.
Wobei man sich ggf. vorher erst Mal bei einem Rechtsanwalt Rat suchen sollte (alleine, ohne Mann), der Notar beurkundet dann das gewünschte.

Gruß

D

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spannend wäre was sowas kostet

Antwort von Ellert am 19.02.2020, 20:21 Uhr

dagmar

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Re: Ehevertrag

Antwort von MamaMon1 am 20.02.2020, 6:03 Uhr

Hallo!
So weit ich weiß gilt Erbe als Anfangsvermögen, fällt also eh nicht unter dem Zugewinnausgleich. Von daher braucht sich dein zukünftiger Ehemann sowieso nicht zu sorgen.
Eheverträge schließt man beim Notar ab. Pass nur auf, dass du dabei nicht zu kurz kommst, falls ihr Kinder haben wollt und du zum Beispiel wegen der Kinder eine Zeit lang zu Hause bleiben möchtest (Rentenausgleich, etc etc).
Viele Grüße
Moni

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Re: Ehevertrag

Antwort von HeyDu! am 20.02.2020, 9:37 Uhr

Bei Erbe passiert doch eh nix. Sein Erbe bleibt sein Erbe. Wäre nur lukrativ für Dich wenn es zu Wertsteigerungen bis zur Scheidung kommt.

Notarbeurkundung richtet sich nach dem vorhandenen Vermögen.

Bist Du schwanger? Wenn ja kannst Du alles unterzeichnen. Der Vertrag wäre dann zu 90 % hinfällig ;-) Man kann dann immer argumentieren, dass man in der Zwangslage war und deswegen unterschrieb.

Verdient er 20.000 und Du 1.000 und man schließt alles aus, kommt die Sittenwidrigkeit.

Also ja, Beratung ist wichtig.

Man kann im Ehevertrag auch gleich regeln wie man leben will. Z.B. Hausfrau bis Kinder 12 auf Kosten des Mannes und so lustige Sachen.

BG

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/zugewinnausgleich/zugewinn-erbe-erbschaft-zugewinnausgleich/#3. Die Besonderheit bei Immobilien als Erbe in der Zugewinngemeinschaft.

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Re: Ehevertrag

Antwort von zschnecke am 20.02.2020, 10:05 Uhr

Hallo,

ja wie haben einen Vertrag vor der Hochzeit geschlossem.

Wir haben geregelt:

* Erbe von "Familienimmobilien" (mein Elternhaus) - um auszuschließen, das bei meinem Versterben die "neue" Ehefrau meines Mannes bzw. deren Kinder beim Erbe meines Elternhauses berücksichtigt werden müssen. Die "Familienimmboilie!" geht meinem Tod an unser gemeinsames Kind.

* Erweiterte Unterhaltsregelung für den Partner, der für die Kindererziehung seine Arbeitszeit reduziert (Anspruch auf Unterhalt bis zum 14the Lebensjahr des Kindes)

* Nutzung des Eigenheims bei Trennung - das Elternteil bei dem das Kind haupstächlich lebt, kann im Haus bleiben. (der andere Partner muss ausziehen)

* Sehr speziell - Sorgerecht, wird abgegeben, wenn ein Partner rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird oder an einer Sucht erkrankt (Drogen, Spielsucht etc).

* Vermögensverwaltung für unser Kind - Kind bekommte erst im Alter von 27 Jahren Zugriff auf sein Erbe. Haben einen Vermögensverwalter (Patenonkel) festgelegt.

* Vormundschaft für das Kind definiert (Vorschlag ans Familiengericht, da man das ich einfach bestimmen kann). Vermögensverwalter ist auch als Vormund vorgeschlagen. Das Kind im Falle unseres Versterbens beim Vermögensverwalter leben.

* Generalevollmachten für die Ehepartner

* Organspende und Pateinenverfügung

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass man faire und sachliche Regelungen immer dann am besten treffen kann, wenn man eine positive und wertschätzende Beziehung hat.
Im Trennungfall ist das dann leider oft nicht der Fall.

Vorallem die Regelung für die Versorgung des Kindes waren mir wichtig. Wenn ich schon sterben muss will ich nicht mit der Panik sterben, daß mein Kind nicht gut versorgt ist.
Dem Kind haben wir schon früh immer wieder erzählt, dass der Patenonkel sich um ihn kümmern wird, wenn uns etwas passiert. Das ist beruhigend für alle Seiten.

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Re: Ehevertrag

Antwort von Bookworm am 20.02.2020, 18:52 Uhr

Erbe ist außen vor, auch wenn während der Ehe geerbt wird.

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Re: Ehevertrag

Antwort von Hase67 am 21.02.2020, 16:52 Uhr

Erbe bleibt schon Erbe, aber der Zugewinn aus dem Erbe (also wenn die Immobilie zum Beispiel im Wert steigt) wird geteilt. Je nach Art der Immobilie (freistehendes Haus in begehrter Lage zum Beispiel) ist das nicht so unwahrscheinlich.

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Re: spannend wäre was sowas kostet

Antwort von desireekk am 22.02.2020, 19:22 Uhr

Hallo,

das kommt darauf auf ob man erst zum Anwalt und dann zum Notar geht oder direkt zum Notar

und was der zu regelnde Vermögen ist.

VG

D

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Re: Ehevertrag

Antwort von Sternchen41 am 24.02.2020, 9:49 Uhr

Vielen Dank für die Infos! Wir haben schon zwei Kinder, unsere Tochter ist 8 Jahre alt, unser Sohn 12 Jahre. Mein Mann wollte bisher nicht heiraten, jetzt überlegen wir es doch. Vor allem wegen eines Rentenausgleichs und einer Witwenrente. Kannst Du mir zum Thema Rentenausgleich bitte noch ein bisschen mehr schreiben, weil ich mich wirklich null damit auskenne. Welchen Einfluss hat eine Ehe auf meine Rente?

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Re: Ehevertrag

Antwort von Sternchen41 am 24.02.2020, 9:50 Uhr

Toll, vielen Dank für die detaillierte Aufstellung!

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aber/und/oder: er erbt, stirbt dann, sie heiratet wieder, bekommt noch 3 Kinder

Antwort von Leewja am 28.02.2020, 11:21 Uhr

dann wir das, was er für seine Kinder als Erbe hatte, mit den drei (für ihn fremden) kindern geteilt.

Das möchte er vielleicht verhindern (wobei das nicht unbedingt über einen Ehevertrag laufen muss, kann auch über Testamente (vom jetzt Vererbenden) geregelt werden. .

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Re: Ehevertrag

Antwort von Mehtab am 02.03.2020, 18:15 Uhr

Gerade bei Immobilien ist der Zugewinn, der geteilt werden muss, oft höher als der Wert der Immobilie bei der Hochzeit. Immobilien sollten also vom Zugewinn ausgenommen werden. Ich bin ohnehin in Fan von Gütertrennung, allerdings nur, wenn niemand wegen der Kinderbetreuung länger aus dem Berufsleben ausscheidet oder nur Teilzeit arbeitet.

Die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden im Falle einer Scheidung gleichmäßig auf die Ehepartner verteilt. Wenn der Mann also während der Ehe doppelt so viel verdient wie die Frau, dann bekommt die Frau die Hälfte der Ansprüche, die der Mann über ihren Ansprüchen erworben hat.

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Re: spannend wäre was sowas kostet

Antwort von Mehtab am 02.03.2020, 18:37 Uhr

Ich habe für unseren versauten Vertrag über 300 Euro bezahlt. Ich wollte Gütertrennung, aber dieser Fuzzi beim Notar laberte mich so voll, dass wir da steuerliche ... Nachteile hätten, dass ich mit so einem blöden Vertrag, der nur die Hälfte regelt, einverstanden war. Als wir dann beim Notar selber waren, meinte der, dass wir keine steuerlichen Nachteile ... hätten. Er sagte bei allem genau das Gegenteil dessen, was sein Gscheidhaferl vorher gelabert hatte, aber wir haben den Vertrag dann trotzdem unterschrieben. Mich hat das so geärgert. Da gehe ich extra vorher hin und dann so was. Der Notar meinte dann ganz locker: "Wenn Sie keine drei Häuser in Schwabing haben, dann können Sie ja im Falle der Trennung, Ihr Vermögen auf Ihre Tochter überschreiben lassen." Genau deshalb haben wir einen Ehevertrag geschlossen!

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