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Geschrieben von Anna3Mama am 19.12.2017, 18:51 Uhr

Probleme des Sohnes in der Schule/brauche Hilfe/lang!

Gut, dass die Gespräche so gut verliefen. Da sieht man mal wieder einen Horizont. Was will sie denn jetzt noch weiter an Diagnostik machen, ich denke, er ist schon komplett durchgetestet?

Das mit dem Unterrichtsausschluss ist von BL zu BL mal wieder anders geregelt. In BaWü ist es so, dass die Schulleitung nach Rücksprache mit der Lehrerkonferenz (Lehrer der betroffenen Klasse) durchaus einen Unterrichtsausschluss sowie auch einen Schulausschluss beschließen kann. Dafür müssen entweder gravierende Störungen des Unterrichts oder aber auch zwar nicht extreme aber langfristige Probleme vorliegen, die anderweitig nicht gelöst werden konnten. Bei uns wird in so einem Fall noch eine Schulkonferenz mit den Vorsitzenden Elternvertretern und zu Beginn des Schuljahres speziell gewählten Beisitzern aus dem Elternbeirat einberufen und angehört.

Ein Elternabend der Klasse hat da kein Recht, irgend etwas zu beschließen.

Somit ist es gut und wichtig, dass die Rektorin auf Eurer Seite ist.

 
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