Geschrieben von Marianna81 am 14.12.2017, 15:18 Uhr |
Muss das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
hallo zusammen,
folgende Situation: der Klassenlehrer meines Sohnes ist aus gesundheitlichen Gründen bis Anfang Februar nicht in der Schule anwesend. Er wird somit von einer anderen Lehrkraft vertreten.
Seitdem diese Lehrerin in der Klasse ist, herrscht ein anderer Umgangston. D.h. konkret: Kinder werden nur angeschrien. Egal, ob das Kind was gemacht hat, wie, z.B. den Unterricht gestoert oder nicht, es wird nur geschrien.
Mehrere Eltern wandten sich an die beiden Elternsprecher. Diese trugen es an die Lehrerin weiter.
Sie sagte, sie macht es nicht, Kinder würden lügen.
Eltern, die ihre Kinder direkt nach dem Schulschluss abholen, bestätigten, dass die Lehrerin schreit, so dass man es im Flur hören kann. Manche Kinder haben vor ihr Angst.
Es steht bald die Klassenfahrt an, und es stellt sich heraus, das mehrere Kinder nicht mitfahren wollen, mein Sohn will auch nicht mit.
Darf/kann das Kind dann zu hause bleiben oder gilt für die Fahrt Schulpflicht?
Danke
Bei uns
Antwort von elmada12 am 14.12.2017, 15:24 Uhr
war das so - wer nicht mitfuhr, hat Ersatzunterricht in anderer Klasse.
@elmada: du kommst aus Oesterreich, wenn ich mich nicht irre
Antwort von Marianna81 am 14.12.2017, 15:31 Uhr
danke für die Antwort, mich würde aber die Sachlage in Deutschland interessieren.
Re: @elmada: du kommst aus Oesterreich, wenn ich mich nicht irre
Antwort von elmada12 am 14.12.2017, 15:33 Uhr
ok - bitte gerne.
Re: Muss das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
Antwort von AKAM am 14.12.2017, 15:38 Uhr
Hallo,
eine Klassenfahrt gilt ja generell als gemeinschaftsbildende Maßnahme und von daher ist es wünschenswert, wenn die gesamte Klasse zusammen diese Fahrt unternimmt. Aber eine Pflicht gibt es, soweit ich weiß, nicht, wer nicht mitfährt, wird in einer anderen Klasse am Unterricht teilnehmen müssen, um der Schulpflicht zu genügen.
Wenn sich viele Kinder/Eltern dazu entschließen, an der Fahrt nicht teilzunehmen, findet diese evtl. gar nicht statt, weil es sich dann auch finanziell evtl. nicht mehr rechnet.
LG
Anja
Re: Muss das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
Antwort von mauselchen am 14.12.2017, 16:02 Uhr
Da Schulpflicht besteht, ja. Der Lehrer wird ja nicht alleine fahren, mindestens 2 Begleitpersonen sind meines Wissens nach Pflicht. Für die Klassengemeinschaft ist das toll, ich würde nie auf die Idee kommen, mein Kind da freiwillig raus zu nehmen.
Re: Muss das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
Antwort von Brummelmama am 14.12.2017, 16:06 Uhr
ich kenne es so, dass die Kinder, die nicht mitfahren, Unterricht in den Parallelklassen absolvieren. Allerdings die Rückerstattung der Kosten ist eine andere Sache.....da muss sich der Vertrag angesehen werden. Es muss nicht sein, dass die vollen Kosten rückerstattet werden und ob dann noch alle Eltern der Ansicht sind, ihre Kinder müssen nicht mitfahren.....
Mal so: Die Elternvertreter scheinen Pfeifen zu sein....sorry......einen gepfeffert Brief von allen Eltern unterzeichnet an die Rektorin - was meinst du, was das fruchten wird und dann noch gleich mit der Ankündigung, dass die Landschuldbehörde eine Kopie erhält......
tatsächlich würde ich soweit aber nur gehen, wenn es tatsächlich so ist. Kinder reden schon auch mal viel und übertreten auch Grenzen. Evtl. muss sie so laut sprechen, weil die Klasse so unruhig ist ? Auf jeden Fall erreicht man als einzelne Person nicht viel.
die Klasse ist eher ruhig, klar, werden die mal lauter
Antwort von Marianna81 am 14.12.2017, 17:15 Uhr
aber nicht in dem Ausmaß, wo man ständig schreien muss.
Die Elternvertreter haben bereits einen Termin bei der Rektorin gemacht. Sie will sich da nicht einmischen, mit der Begründung, dass diese Lehrerin eher bald nicht mehr in der Klasse ist.
Re: Muss das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
Antwort von kati1976 am 14.12.2017, 18:56 Uhr
Pflicht ist so eine Fahrt nicht,das Kind muss dann aber in eine andere Klasse zum Unterricht.
Ist zu schon bezahlt? Eventuell bleibt ihr dann auf den Kosten sitzen. Denn Kind will nicht mehr ist kein Grund.
Re: Muss das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
Antwort von Maari am 14.12.2017, 18:59 Uhr
Kein Kind muss mit, allerdings muss es in eine andere, meist parallel Klasse, wg der Schulpflicht.
Sind die Fahrtkosten schon bezahlt, werden die meist nicht erstattet.
(Sonst würde es für die anderen teurer.)
Sollten mehrere Kinder wirklich nicht mitfahren wollen, könnte die gesamte Klassenfahrt abgesagt werden.
Eine Klassenfahrt ist allerdings eine gute Gelegenheit, Lehrer und Mitschüler einmal anders und länger zu erleben. Es festigt die Klassengemeinschaft. ...
Deshalb sollte gut überlegt werden, ob ein Kind nicht mitfährt.
die Fahrt wurde noch nicht bezahlt
Antwort von Marianna81 am 14.12.2017, 21:05 Uhr
...
Re: Muss das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
Antwort von 3wildehühner am 15.12.2017, 0:29 Uhr
Wenn Kinder nicht an der Klassenfahrt teilnehmen, müssen sie dennoch in der Zeit zur Schule gehen, da Schulpflicht herrscht.
Re: die Klasse ist eher ruhig, klar, werden die mal lauter
Antwort von Brummelmama am 15.12.2017, 8:40 Uhr
dann würde ich weitere Maßnahmen ankündigen....,die Rektorin ist in der Pflicht als Vorgesetzte in ihrem Haus für "Ordnung" zu sorgen.
Re: Muss das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
Antwort von niccolleen am 15.12.2017, 9:22 Uhr
Schulpflicht ja - Klassenfahrt nein. Niemand muss mitfahren, man kann stattdessen in einer anderen Klasse am Unterricht teilnehmen. Ferien machen geht nicht.
lg
niki
Re: Muss das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
Antwort von pauline-maus am 15.12.2017, 9:26 Uhr
klassenfahrten hatten für mich und haben für mein kind, nur das ziel, zeit mit meinen freunden zu verbringen. welcher lehrer da mit ist, ist total wurst und meist lässt die gemeinschaft der kids , die art des lehrers ausblenden.
ich würde meinem kind nicht die chance auf eine tolle zeit nehmen, nur weil der lehrer nicht passt.
und die die dauerschreien, weden irgendwann nicht mehr erhört
Re: die Klasse ist eher ruhig, klar, werden die mal lauter
Antwort von niccolleen am 15.12.2017, 9:26 Uhr
Seh ich aehnlich.
Was soll denn das fruchten, wenn ein paar Eltern unter sich diskutieren, einander die Hand druecken und sich bestaetigen, aber kaum soll was umgesetzt werden, kommen sie ueber ein paar einzelne muendliche Gespraeche zwischen Tuer und Angel nicht mehr hinaus.
Es gibt einen Instanzenweg, und der muss eingehalten werden. Nachdem dem muendlichen Part genuege getan worden ist, muss jetzt ein Schreiben her, mit Cc. an irgendwen und ein paar Unterschriften.
Die Kinder werden uebrigens bald die Angst vor dieser Lehrerin verlieren. Jemand, der viel schreien muss, kann sich nicht durchsetzen und dem sind die Mittel ausgegangen.
lg
niki
Re: Muss das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
Antwort von niccolleen am 15.12.2017, 9:27 Uhr
Genauso sehe ich das auch!
hier gilt Schulpflicht
Antwort von Caot am 15.12.2017, 10:38 Uhr
... kann ich nicht zur Klassenfahrt muss ich in die Schule.
Re: Muss das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
Antwort von Turbinchen21 am 15.12.2017, 14:34 Uhr
Ich würde mich mal mit rein setzen un mal schauen wie der Unterricht so läuft. Muss man aber anmelden!
Lg
Re: Muss das Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
Antwort von Emmi67 am 15.12.2017, 16:42 Uhr
Hier, NRW, ganz klar Schulpflicht in der Zeit. Macht doch nichts, die "böse" Lehrerin ist dann ja weg.
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