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Geschrieben von Sille74 am 18.12.2017, 20:41 Uhr

Hmmm ... also so langsam bekomme ich Zweifel ...

... ob das echt ist?

Kann ein Kind wirklich aufgrund von einer Elternabstimmung auf einem Elternabend zwangsweise aus einer Klasse ausgeschlossen werden? So wtwas muss doch bestimmt die Lehrerkonferenz oder so beschließen. Und für eine solche recht harte Maßnahme müssen doch sicher auch bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazwischenquatschen reicht da garantiert nicht aus!

Also: falls Du kein Fake sein solltest: Ein Klassenausschluss ist ein Verwaltungsakt, gegen den ein Widerspruch und ggf. eine Klage möglich ist. Das würde ich machen! Oder vielleicht dieser Ordnungsmaßnahme zuvorkommen und selbst die Versetzung in die Parallelklasse beantragen. Ich weiß, Du schriebst irgendwo, dass er eigentlich in seiner angestammten Klasse bleiben will. Aber andererseits rreten in anderen Klassen ja die Provleme Deiner Besxhreibung nach nicht in dem Maße auf. Da wäre das schon eine Überlegung wert, finde ich. Er kann ja trotzdem noch mit seinen bisherigen Freunden vefreundet bleiben.

 
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