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von mellomania  am 26.01.2018, 17:23 Uhr

nein. den antrag kann auch die schule stellen

es ist nicht richtig, dass de antrag auf überprüfung des sonderpädagogischen förderbedarfs im bereich soziale emotionale entwicklung (so heißt das ding) von den eltern gestellt werden muss. das kann auch die schule tun. sie schreibt einen pädagogischen bericht, schickt das zusammen mit dem antrag ans schulamt, die lassen überprüfen, GA wird gemacht, und DANN erhalten die elten die mögichkeit zu wählen, ob sie die umschulung in ein SBBZ also in eine schule diesbezüglich (sonderpädagogisches bildungs- und beratugnszentrum) möchten oder inklusiven bildungsweg.
das mache ich jeden tag, ist meine arbeit, daher weiß ich es.

 
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