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Geschrieben von Pia-Lotta am 25.01.2018, 16:14 Uhr

Kann eine Lehrkraft das Kind bei Missverhalten abholen lassen?

Natürlich kann die Schule ein Kind bei grobem oder ständigem Fehlverhalten vom Unterricht ausschließen und heimschicken. Dies geht natürlich nur für eine begrenzte Zeit. Im Schulgesetz ist verankert, dass im Übrigen (Zitat): "die Eltern...dafür zu sorgen [haben], dass sich die Schülerin oder der Schüler in ihrem oder seinem Sozialverhalten dahingehend entwickelt, dass sie oder er zu einer Teilnahme am Schulleben befähigt wird und die Schülerin oder der Schüler am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnimmt sowie die Pflichten als Schülerin oder Schüler erfüllt." Das ist vielen Eltern überhaupt nicht bewusst! Sie und kein anderer sind in der Verantwortung! Und wenn das nicht funktioniert, aus welchen Gründen auch immer, muss eben die Schule die Reißleihne ziehen und das ist auch völlig legitim zum Schutz der anderen Schüler/-innen, die schließlich auch zu ihrem Recht kommen müssen, ungestört unterrichtet zu werden. Natürlich kooperiert Schule mit Eltern, gibt Tipps, holt Hilfe (z.B. beim Schulpsychologen oder Schulsozialarbeiter etc.), aber in erster Linie müssen sich die Eltern um Erziehungshilfe, Therapien etc. bemühen, es ist ja IHR Kind, kein Staatsmündel. Viele Grüße, Pia-Lotta

 
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