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Geschrieben von Ebba am 28.08.2007, 15:03 Uhr

Muß man das Zeugnis

Hallöchen Conny,

was man tun kann, dazu findest Du hier etwas:
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_APO/FAQ_APOSI/Leistungsbewertung/FAQBewertung/Zeugnis.html

Die Handhabung dürfte aber in anderen Bundesländern ähnlich sein, IMHO, denn in der AScho findet sich eine entsprechende Regelung:

/cit/
§ 50 Rechtsbehelfe

(1) Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Erziehungsberechtigten oder Schülern und Lehrern solle n die Beteiligten versuchen, diese zunächst im Wege einer Aussprache beizulegen.

(2) Jeder Schüler hat das Recht, sich beim Schulleiter zu beschweren, wenn er sich in seinen Rechten beeinträchtigt sieht.

(3) Die Erziehungsberechtigten oder der volljährige Schüler können darüber hinaus Aufsichtsbeschwerde erheben. Diese soll schriftlich beim Schulleiter eingelegt werden. Soweit der Schulleiter ihr nicht abhilft, legt er sie mit seiner Stellungnahme der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vor.

(4) Gegen schulische Entscheidungen, die Verwaltungsakte sind, können die Erziehungsberechtigten oder der volljährige Schüler Widerspruch bei der Schule einlegen. Die Durchführung des Widerspruchsverfahrens richtet sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
/cit/
aus: http://www.hirnwindungen.de/schule/ascho_hausrecht.html

Liebe Grüße
Ebba

 
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