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Geschrieben von MM am 27.02.2011, 18:59 Uhr

Ich weiss echt nicht, was dieser Zwang soll...

... und bin mir auch nicht sicher, ob das rechtens ist :-(?

Ich meine, der Unterricht an sich fällt natürlich unter "Schulpflicht", aber andere Angebote/Aktivitäten und evtl. Hausaufgabenbetreuung doch NICHT! Auch wenn sie im Rahmen der Schule stattfinden. Macht Euch doch nochmal etwas schlau.

Nachmittagsbetreuung - ob man es nun Hort oder Ganztagsschule oder sonstwie nennt, ist im Prinzip doch egal - ist nach meinem Verständnis eine DIENSTLEISTUNG an die Eltern/Familien, und so kenne ich das hier auch in der Praxis (s. mein Posting unten). Und nicht, dass man von "politischer Seite" oder sonstwem dazu gezwungen wird!

 
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