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Geschrieben von Lita am 07.03.2016, 10:54 Uhr

Eltern auf dem Schulhof, Klassenräumen....

Erstklässlereltern dürfen sich in den Wochen nach der Einschulung morgens noch offiziell auf dem Pausenhof aufhalten, um bei den Kindern zu sein, bis diese von der Lehrerin abgeholt und in die Klasse geführt werden. Danach ist der Aufenthalt auf dem Schulhof und im Gebäude zwar nicht verboten, soll aber möglichst kurz gehalten werden.

Ganz ohne würde es bei uns gar nicht funktionieren, da die Kinder bei der Abholung an einem Info-Point in der Schule von den Eltern abgemeldet werden müssen. Anders ist es, wenn Kinder generell alleine nach Hause kommen dürfen (dann kann man sie mit einem Brief von dieser Abmelde-Pflicht befreien). Aber da meine Tochter keinen eigenen Schlüssel hat und ich jeden Tag zu unterschiedlichen Zeiten nach Hause komme, hole ich sie ab und muss dann zur Abmeldung selbstverständlich auch ins Schulgebäude.

 
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