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Geschrieben von mams am 04.07.2013, 7:22 Uhr

caipi

kann deinen satz nicht so ganz deuten:

Wenn es für die Lehrer als "Arbeitszeit" gewertet werden soll (was sie natürlich wollen, damit es im Tausch freie Brückentage gibt) dann ist das so.

die lehrerarbeitszeit besteht ausschließlich aus der wöchentlichen unterrichtsverpflichtung (bei vollzeit grundschule in niedersachsen sind das 28 unterrichtsstunden). alles andere (korrekturen, vorbereitung, gespräche, feste, konferenzen) ist damit abgegolten. insofern stellt sich gar nicht die frage, ob lehrer das als arbeitszeit "gewertet haben wollen" oder kinder anwesend sind oder nicht. alles außer unterricht ist automatisch arbeitszeit.

 
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