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Geschrieben von sojamama am 03.07.2013, 20:17 Uhr

allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Hallo,

ist das gesetzlich so geregelt? Nach Bundesland? Schuleigene Regelung oder städtische/Landkreis Regelung?

Die Anwesenheitspflicht für bestimmte Veranstaltungen ist in Ordnung.
Schulfest z.B., das ist ein Fest für alle Kinder, das ist klar.

Nun hat die Schule ein Jubiläum, da ist auch Anwesenheitspflicht. Ist ansich ne schöne Sache, eine bestimmt recht schöne Veranstaltung.
Aber es ist an einem Nachmittag, freitags. Das ist jetzt nicht so glücklich finde ich, wobei Sa oder So noch schlimmer wäre....

Wie ist das bei Euch geregelt? Müssen die Kinder bei sowas dabei sein?

melli

 
38 Antworten:

Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von mams am 03.07.2013, 20:30 Uhr

was spricht dagegen, an einem freitag nachmittag eine schulveranstaltung zu besuchen? das kommt doch nur alle jubeljahre vor. wenn man einen wichtigen termin hat (familienfeier oder so) sollte man vorsprechen, dann wird man bestimmt befreit.

aber einfach so die anwesenheitspflicht hinterfragen? warum? ich verstehe das ehrlich gesagt nicht.

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von sojamama am 03.07.2013, 20:33 Uhr

Naja, ich frage mich halt, warum es nicht auch vormittags geht?

Es kommen Vertreter der Stadt, des Landkreises usw.
Von 15.30 bis 19.30 freitags finde ich halt einfach ein blöde Zeit.

Tanztraining muss ausfallen, das ist aber nicht wirklich ein Problem.

Wir werden ja auch hingehen, ich will einfach nur wissen, wie es woanders so gehandhabt wird.

melli

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von Caipiranha am 03.07.2013, 20:50 Uhr

Wenn es für die Lehrer als "Arbeitszeit" gewertet werden soll (was sie natürlich wollen, damit es im Tausch freie Brückentage gibt) dann ist das so.

Die Frage ist, was an einem Freitag Nachmittag "unglücklich" oder an einem Samstag oder Sonntag "schlimmer" ist, denn das Ziel ist ja, das möglichst viele Eltern teilnehmen können (man geht davon aus, daß das Eltern ein Anliegen ist).

Bei uns müssen die Kinder "bei sowas" dabei sein. Allerdings hatten wir kürzlich auf den Fall eines parallel stattfindenden wichtigen Turniers, bei dem mehrere Kinder der Schule dabei waren. Somit sind diese Kinder nur zu der geplanten Aufführung gekommen und dann wieder abgedüst. Stiftete Unmut unter den anderen Eltern, weil ja "4 Stunden Schulpflicht war", hat aber weder uns noch die Direktorin interessiert.

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von Makri am 03.07.2013, 20:56 Uhr

In welchem BL gibt es denn als Tausch freie Brückentage für Nachmittagsveranstaltungen? In NRW jedenfalls nicht...

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von Steffi528 am 03.07.2013, 21:40 Uhr

Das könnte bei uns auch zum Problem werden (je nach dem, wie die Arbeit anfällt), da nachmittags kein Bus fährt. Bei frühzeitiger Bekanntgabe würde ich mein Kind irgendwie anders unterbringen, wenn wir Eltern arbeiten müssten, also die Hin- und Rückfahrt organisieren.
Und wenn es gar nicht gehen würde, würde ich eine Entschuldigung schreiben. Das wäre aber die letzte Option, Die Lehrerin und der Schulleiter wohnen hier im Dorf und bieten sogar an, in solchen Fällen die Kinder zu fahren.

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feste, ... sind freiwillig, ABER

Antwort von biggi71 am 03.07.2013, 21:48 Uhr

der einschulungssamstag ist ein pflichttag für die schüler.

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Re: So ein Quatsch...

Antwort von Pampersmami am 04.07.2013, 6:40 Uhr

Wenn die Lehrer das bezahlt haben wollen, müssen die Kinder anwesend sein.............

Bei uns in der Stadt interessiert das keinen! Natürlich wenn dein Kind in einem Programm mitwirkt , wäre es je schon gut , wenn es dann da ist. Ansonsten Nö!

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caipi

Antwort von mams am 04.07.2013, 7:22 Uhr

kann deinen satz nicht so ganz deuten:

Wenn es für die Lehrer als "Arbeitszeit" gewertet werden soll (was sie natürlich wollen, damit es im Tausch freie Brückentage gibt) dann ist das so.

die lehrerarbeitszeit besteht ausschließlich aus der wöchentlichen unterrichtsverpflichtung (bei vollzeit grundschule in niedersachsen sind das 28 unterrichtsstunden). alles andere (korrekturen, vorbereitung, gespräche, feste, konferenzen) ist damit abgegolten. insofern stellt sich gar nicht die frage, ob lehrer das als arbeitszeit "gewertet haben wollen" oder kinder anwesend sind oder nicht. alles außer unterricht ist automatisch arbeitszeit.

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@Caipirinha: Schön, dass du als völlig Ahnungslose dein Wissen teilst :-)

Antwort von Schräubchen am 04.07.2013, 7:25 Uhr

Lehrer bekommen keine Überstunden bezahlt und erhalten auch keine Brückentage "im Tausch".

Die Brückentage sind bei uns (Hessen) zwei der drei beweglichen Ferientage, die jeder Schulamtsbezirk nach Wunsch legen kann.
Für Lehrer wäre es tatsächlich besser, "sowas" auf den Vormittag zu legen, aber tatsächlich geht man davon aus, dass Eltern sich auch dafür interessieren und wer arbeiten geht, findet Freitag Nachmittag vielleicht besser als irgendeinen Vormittag.

Bei uns findet heute Morgen die offizielle Verabschiedung der Viertklässler statt. Das schließt jede Menge Eltern aus, die gerne daran teilgenommen hätten.

LG Schräubchen

LG Schräubchen

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von Pamo am 04.07.2013, 9:07 Uhr

Wir haben auch manchmal Veranstaltungen, die außerhalb der normalen Schulzeit liegen. Die sind aber immer gegen einen Brückentag oder sonstigen freien Tag "eingetauscht".

Ich rate, dass euer Jubiläum genauso verpflichtend ist wie das "gesunde Schulfrühstück".

Und ja, die Frage halte ich für berechtigt. Ich will auch wissen, was ich muss und was nicht - egal ob ich hingehe oder nicht.

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Naja, es stand halt so in der Einladung bzw. in der Anfrage, wer mithilft und Salate

Antwort von sojamama am 04.07.2013, 9:34 Uhr

bringt oder grillt usw.

Es stand "die Veranstaltung ist für alle Schüler verpflichtend und sie haben sich um 15.30 Uhr in den Klassenzimmern einzufinden".

melli

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Re: Naja, es stand halt so in der Einladung bzw. in der Anfrage, wer mithilft und Salate

Antwort von Pamo am 04.07.2013, 9:54 Uhr

Willst du denn da hingehen? Wenn ja, dann geh halt und frag dort bei Gelegenheit nach, auf welcher Basis die Verpflichtung ist.

Wenn du nicht hingehen möchtest und vorher sicher stellen willst, dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist, dann schick dem zuständigen Schulamt eine allgemein formulierte Frage per E-Mail. Ich würde es deswegen allgemein formulieren, weil es hier bei mir klein und verbandelt ist und die Schulrätin mit der Schulleiterin befreundet ist und diese mir keine klare Antwort geben würde, sondern mich sofort an die Schulleiterin zurück verweisen würde, welche mir keine klare Antwort gäbe, sondern mit dem beliebten Satz abwimmeln: "Vertrauen Sie uns!".

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hingehen tu ich schon

Antwort von sojamama am 04.07.2013, 9:57 Uhr

Weil meine Tochter im Chor singt und sie auftritt haben.
Ebenso mit der Gitarrengruppe.

Ansonsten hätte ich sie evtl. auch allein gehen lassen, aber da wäre sie wohl enttäuscht... das will ich dann auch nicht. Ich gehe schon hin, ihr zuliebe.

melli

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von RR am 04.07.2013, 11:41 Uhr

Hallo
für die Kinder ist dann die Anwesenheit Pflicht. Wir hatten ja letzten Samstag Schulfest von 10-15 h das war auch Pflicht u. ich hatte mir auch Gedanken gemacht, da wir ja arbeiten mussten. War aber wirklich völlig problemlos. Wir gingen kurz um 10 h hin, lieferten den Kuchen ab, blieben kurz zur Eröffnung u. gingen dann nochmal zurück arbeiten (meine SM war so nett u. hat die paar min den Laden übernommen). Um 12.00 h hatte unser Sohn nochmal einen kurzen Auftritt, da gingen wir nochmal 15 min hin u. dann holten wir ihn um 15 h ab. Unserem Sohn haben wir Geld gegeben damit er sich was zu essen u. zu trinken holen kann, zuerst war er etwas enttäuscht, aber auch sein Freund war nach 12 h alleine dort geblieben u. sie haben uns dann auch gar nicht vermisst ... hier war es eh nicht möglich JEDEN Beitrag der Klassen zu sehen, sonst hätte der Platz in der Turnhalle nicht gereicht, bereits zur Eröffnung wurde darum gebeten, die Turnhalle zu verlassen wenn der Auftritt des KIndes vorbei ist u. dann den nächsten Eltern Platz zu machen (leider hat es geregnet u. die Bühne konnte nicht im Freien aufgebaut werden).

Die Eltern, die die 5 h komplett dort waren waren hinterher ziemlich "gelangweilt".... denn alles was aufgebaut war war ja nur für die Kinder interessant (rollende Kletterwand, Soccer-Feld, Seilspring-Wettbewerb, Hüpfburg etc.)

Wenn du es zeitmäßig einrichten kannst, geh hin, wenn nicht dann halt nicht bzw. wenn möglich so wie wir nur zu den Auftritten....

viele Grüße

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von glückskinder am 04.07.2013, 14:30 Uhr

Bei uns nicht, aber ich würde es gut heißen. Die Schule macht dieses Jubiläum ja nicht für sich oder weil die lehrer sich nicht beschäftigt wissen, sondern für ihre Shcüler.

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von IngeA am 04.07.2013, 15:05 Uhr

Hallo,

Bayern:
Solche Schulveranstaltungen dürfen Pflichtveranstaltungen sein. Was aber nicht geht, ist die Veranstaltung als Pflichtveranstaltung zu deklarieren, die Aufsichtspflicht aber an die Eltern abzuschieben. Wenn so ein Fest eine Pflichtveranstaltung ist, liegt die Aufsichtspflicht bei der Schule.

LG Inge

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so isses

Antwort von Miolilo am 04.07.2013, 16:15 Uhr

"insofern stellt sich gar nicht die frage, ob lehrer das als arbeitszeit "gewertet haben wollen""

Schulfest am Samstag oder am Freitagnachmittag jeweils mit Anwesenheitspflicht (meist eine begrenzte Zeit zb. während der Aufführungen etc) bringt einen weiteren beweglichen Ferientag.

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von Miolilo am 04.07.2013, 16:18 Uhr

"die Aufsichtspflicht aber an die Eltern abzuschieben. "

Wie abschieben?

Du würdest also da sitzen Kaffee trinken und nicht schauen, ob dein Kind auf der Hüpfburg nicht den anderen auf dem Kopf rumspringt, weil die Aufsichtspflicht bei der Schule liegt?

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von mama von joshua am tab am 04.07.2013, 16:48 Uhr

Deklariert die Schule solche Veranstaltungen als Pflichtveranstaltungen hat die Schule die Aufsicht wie auch waehrend des Unterrichts zu gewaehrleisten.
Keiner der Elternteile ist verpflichtet der Veranstaltung beizuwohnen da die Schulpflicht fuer die Schueler und nicht fuer die Eltern gilt. Es gibt auch genug Kinder die ohne Eltern da sind, weil diese berufstaetig sind oder aus anderen Gruenden nicht da sind.

Ich wuerde wohl hin und wieder schauen, aber sicherlich nicht mein Kind dauerbeaufsichtigen.

Bei uns sind solche Veranstaltungen auch als Pflichtveranstaltungen deklariert. Letztes Jahr mussten wir hin, dieses Jahr sind wir an diesem Samstag GsD auf einer Hochzeit eingeladen und haben die Kinder freistellen lassen. Die Kinder freuen sich uebrigens dass sie nicht hinmuessen....

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von mama von joshua am tab am 04.07.2013, 16:55 Uhr

Wenn eine Pflichtveranstaltung ausserhalb der normalen Unterrichtszeiten liegt muss die Schuke dafuer sorgen, dass die Befoerderung der Schueler gewaehrleistet ist....

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tausche Schuke gegen Schule :-)

Antwort von mama von joshua am tab am 04.07.2013, 16:56 Uhr

Owt

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von kravallie am 04.07.2013, 17:36 Uhr

ja, miolilo, würde ich, denn man sieht in dem gewusel eh die kinder nicht mehr.
bei uns gibt es ein schulfest im sommer, ich war 5x dort, habe mich 5x gelangweilt, meine kinder weder gesehen, noch gefunden, habe mir langweilige gespräche von noch langweiligeren passionsmüttern aufdrängen lassen und gehe nicht mehr hin.
das kind kann, wenn es mag, ich mag nicht.

bayern. weder kinder-, noch elternpflichtig.

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@Miolilo

Antwort von RR am 04.07.2013, 18:12 Uhr

Hallo
stehst du während so einer Veranstaltung wirklich neben dem Kind an der Hüpfburg, am Fußballplatz, ...... ??? Mit 9 o. 10 J.???? Das hat hier keiner gemacht u. es hätte auch ein ziemliches Chaos gegeben wenn von 300 Kindern jeweils nochmal 1 Elternteil immer "mit" gegangen wäre.....

Neben der Hüpfburg (ebenso bei jeder anderen Station) stand jemand der aufpasste, dass nichts falsches gemacht wurde u. gut wars.....

viele Grüße

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von IngeA am 04.07.2013, 18:13 Uhr

Nein, aber die Schule kann die Kinder verpflichten anwesend zu sein, aber nicht die Eltern. Wenn die z.B. arbeiten müssen können sie nicht kommen und die Kinder beaufsichtigen. Das muss dann die Schule machen.
Es geht hier also nicht ums gemütlich Kaffee trinken (das kann ich auch zu Hause, dafür muss ich nicht auf ein Schulfest gehen).

LG Inge

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Re: @Miolilo

Antwort von Miolilo am 04.07.2013, 19:24 Uhr

"stehst du während so einer Veranstaltung wirklich neben dem Kind an der Hüpfburg, am Fußballplatz, "

Nein, aber ich erwarte von Eltern, dass sie was zu ihren Kindern sagen, wenn diese sich kloppen und nicht daneben sitzen und gemütlich Kaffeetrinken, sich nicht stören lassen mögen, aber stattdessen von Lehrern erwarten, dass Aufsicht geführt wird.
Deshalb gibt es eine Anwesenheitspflicht (und somit Aufsichtspflicht während der Vorführung) und nicht mehr danach. Dann dürfen nämlich die Eltern die Streiterein schlichten bzw. es auf die eigene Kappe nehmen, wenn Blessuren dabei entstehen...

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Re:

Antwort von IngeA am 04.07.2013, 21:10 Uhr

So kann man es natürlich auch machen. Die Kinder für die Stunde Vorführung reinzitieren und die Kinder, deren Eltern keine Zeit haben, müssen dann nach Hause/in den Hort während sie sehen, dass ihre Klassenkameraden Hüpfburg springen dürfen.
Ich find es fies, aber vielleicht ist das auch einfach Pädagogik

In der alten Grundschule meiner Tochter, haben sie es auch immer ins Rundschreiben reingeschrieben, dass Anwesenheitspflicht herrscht und trotzdem hatten die Eltern die Aufsichtspflicht. Nur ist das rechtlich nicht haltbar und wenn was passiert haftet die Schule.
In der jetzigen Grundschule meine Sohnes herrscht einfach keine Anwesenheitspflicht. Es kommen trotzdem immer fast alle Kinder.

LG Inge

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Re: @Miolilo

Antwort von mama von joshua am tab am 04.07.2013, 21:24 Uhr

Ich erwarte von den Lehrern tatsaechlich dass sie die Aufsicht fuehren.
Schliesslich wird ja mein Kind auch gezwungen solch unnoetige Veranstaltungen zu besuchen. Waer es nicht verpflichtend, koennten die Lehrer warscheinlich mit ein paar Arschkriechermamas gemeinsam Kaffee trinken. Sorry ist so odrr warum glaubst du laeuft sowas nicht auf "wer will der kann"-Basis?
Die Lehrer arbeiten an dem Tag, Muetter sind nur Beiwerk.

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Re: @Miolilo

Antwort von mama von joshua am tab am 04.07.2013, 21:24 Uhr

Ich erwarte von den Lehrern tatsaechlich dass sie die Aufsicht fuehren.
Schliesslich wird ja mein Kind auch gezwungen solch unnoetige Veranstaltungen zu besuchen. Waer es nicht verpflichtend, koennten die Lehrer warscheinlich mit ein paar Arschkriechermamas gemeinsam Kaffee trinken. Sorry ist so odrr warum glaubst du laeuft sowas nicht auf "wer will der kann"-Basis?
Die Lehrer arbeiten an dem Tag, Muetter sind nur Beiwerk.

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Re: @Miolilo

Antwort von mama von joshua am tab am 04.07.2013, 21:25 Uhr

Ich erwarte von den Lehrern tatsaechlich dass sie die Aufsicht fuehren.
Schliesslich wird ja mein Kind auch gezwungen solch unnoetige Veranstaltungen zu besuchen. Waer es nicht verpflichtend, koennten die Lehrer warscheinlich mit ein paar Arschkriechermamas gemeinsam Kaffee trinken. Sorry ist so odrr warum glaubst du laeuft sowas nicht auf "wer will der kann"-Basis?
Die Lehrer arbeiten an dem Tag, Muetter sind nur Beiwerk.

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Re: @Miolilo

Antwort von mama von joshua am tab am 04.07.2013, 21:25 Uhr

Ich erwarte von den Lehrern tatsaechlich dass sie die Aufsicht fuehren.
Schliesslich wird ja mein Kind auch gezwungen solch unnoetige Veranstaltungen zu besuchen. Waer es nicht verpflichtend, koennten die Lehrer warscheinlich mit ein paar Arschkriechermamas gemeinsam Kaffee trinken. Sorry ist so odrr warum glaubst du laeuft sowas nicht auf "wer will der kann"-Basis?
Die Lehrer arbeiten an dem Tag, Muetter sind nur Beiwerk.

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ups, einmal haet gereicht

Antwort von mama von joshua am tab am 04.07.2013, 21:26 Uhr

I

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ups, einmal haet gereicht

Antwort von mama von joshua am tab am 04.07.2013, 21:27 Uhr

I

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an Miolilo

Antwort von krummenau am 04.07.2013, 21:40 Uhr

"Nein, aber ich erwarte von Eltern, dass sie was zu ihren Kindern sagen, wenn diese sich kloppen und nicht daneben sitzen und gemütlich Kaffeetrinken, sich nicht stören lassen mögen, aber stattdessen von Lehrern erwarten, dass Aufsicht geführt wird."

Im Gegenzug erwarte ich von unserem Lehrpersonal während der Pause eine sinnviolle Aufsicht.

Bei uns an der Grundschule in der großen Pause, wenn die Lehrer also Aufsichtspflicht haben, sieht das aber so aus: Die beiden aufsichtführenden Lehrer / Lehrerinnen gehen gemütlich quatschend mit Kaffee in der Hand auf dem Schulhof umher, wobei sie die Ecken meiden, in denen potentiell am meisten los ist.

Unser Schulhof besteht aus drei Teilen, A, B, C, A und C werden durch B verbunden. Man kann von A nach B rüberschauen, wenn man sich günstig postiert, was die Lehrer ungerne machen, denn dann könnte man ja vielleicht eine Klopperei mehr sehen, bei der man einschreiten müßte. C ist so weit weg, da muß man hinten ums Gebäude rum. Wenn 2 Lehrer Aufsicht haben, müßte ein Lehrer C beaufsichtigen und einer sich so stellen, daß er A und B im Blick hat (nicht gleichzeitig, aber durch Kopfdrehen). Das wäre die effektivste Methode, Aufsicht zu führen - aber auch die langweiliste.

Die Lehrer gehen daher wie Polizisten zu Zweit Streife, gemütlich von C über B nach A und wieder zurück, falls sie in einer Pause so weit kommen. Wenn sie doch mal was sehen, dann gucken sie gerne weg, denn Kaffetrinken ist nun mal gemütlicher als Aufsicht führen.

LG von Silke

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an Miolilo

Antwort von krummenau am 04.07.2013, 21:40 Uhr

"Nein, aber ich erwarte von Eltern, dass sie was zu ihren Kindern sagen, wenn diese sich kloppen und nicht daneben sitzen und gemütlich Kaffeetrinken, sich nicht stören lassen mögen, aber stattdessen von Lehrern erwarten, dass Aufsicht geführt wird."

Im Gegenzug erwarte ich von unserem Lehrpersonal während der Pause eine sinnviolle Aufsicht.

Bei uns an der Grundschule in der großen Pause, wenn die Lehrer also Aufsichtspflicht haben, sieht das aber so aus: Die beiden aufsichtführenden Lehrer / Lehrerinnen gehen gemütlich quatschend mit Kaffee in der Hand auf dem Schulhof umher, wobei sie die Ecken meiden, in denen potentiell am meisten los ist.

Unser Schulhof besteht aus drei Teilen, A, B, C, A und C werden durch B verbunden. Man kann von A nach B rüberschauen, wenn man sich günstig postiert, was die Lehrer ungerne machen, denn dann könnte man ja vielleicht eine Klopperei mehr sehen, bei der man einschreiten müßte. C ist so weit weg, da muß man hinten ums Gebäude rum. Wenn 2 Lehrer Aufsicht haben, müßte ein Lehrer C beaufsichtigen und einer sich so stellen, daß er A und B im Blick hat (nicht gleichzeitig, aber durch Kopfdrehen). Das wäre die effektivste Methode, Aufsicht zu führen - aber auch die langweiliste.

Die Lehrer gehen daher wie Polizisten zu Zweit Streife, gemütlich von C über B nach A und wieder zurück, falls sie in einer Pause so weit kommen. Wenn sie doch mal was sehen, dann gucken sie gerne weg, denn Kaffetrinken ist nun mal gemütlicher als Aufsicht führen.

LG von Silke

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Re: NF an krummenau

Antwort von Häckse am 05.07.2013, 10:06 Uhr

Vermutlich gibt es mehr Grundschulen, an denen das so ist, aber deine Beschreibung passt so schön genau auf eine GS hier, dass ich spontan mal fragen muss, aus welcher Region du kommst.

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von Jule9B am 05.07.2013, 13:54 Uhr

Bei uns ist nächste Woche Samstag Schulfest mit Anwesenheitspflicht. Normalerweise haben wir samstags immer schulfrei, aber es wurfe so gelegt, weil es als Abschluss der Projektwoche gedacht ist, wo die Ergebnisse präsentiert werden und auch Eltern und so eingeladen sind.

Um den Tag auszugleichen, ist ein anderer Tag dann schulfrei, denn wir dürfen den Kindern ja nicht einfach einen Samstag aufbrummen ohne Ausgleich. Mit den Lehrern hat das ncihts zu tun, ob wir mal einen Tag mehr arbeiten, interessiert überhaupt niemanden. Ist ja ohnehin alles abgegolten. Interessiert ja auch keinen, wenn man an Wochenenden korrigieren muss und überhaupt keinen Tag in der Woche frei hat. ;)

J.

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Re: allg. Frage zu Schulveranstaltungen und Anwesenheitspflicht

Antwort von IngeA am 05.07.2013, 16:15 Uhr

Ich bin die letzte, die den Lehrern Faulheit vorwirft. Ich habe viele engagierte Lehrer kennen gelernt und weiß, dass da viel Zeit und Arbeit drin steckt, die nicht abgegolten wird.
Ich habe nichts gegen Anwesenheitspflicht. Aber wenn Anwesenheitspflicht ist, liegt die Aufsicht bei der Schule, wie beim Unterricht halt auch und nicht bei den Eltern. Egal ob das der Schule passt oder nicht. Und ich bin nicht die Böse, die das so geregelt hat. Ich bin bei solchen Veranstaltungen normalerweise mit da und beaufsichtige dann meine Kinder natürlich auch selbst. Aber ich habe 3 Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen und es kommt immer wieder vor, dass halt 2 Veranstaltungen am gleichen Tag sind. Ich kann mich nicht zerteilen.
Ich mache dann allerdings die Schule vorher schriftlich auf das Problem aufmerksam, dann weiß sie Bescheid.

LG Inge

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Re: @Caipirinha: Schön, dass du als völlig Ahnungslose dein Wissen teilst :-)

Antwort von Caipiranha am 06.07.2013, 20:13 Uhr

"Völlige Ahnungslose"... Aha. Nun denn.

Schräubchen eher locker, würde ich sagen.

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