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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.05.2019, 12:31 Uhr

Darf ich meinen Garagenplatz zweckentfremden?

Ich habe einen Stellplatz in unserer Tiefgarage. Er gehört mir, ich habe ihn also nicht gemietet. Aber ich habe kein Auto.

Bisher hatte ich ihn vermietet, aber der Mieter hat zu Ende April gekündigt und ich hatte bisher keine Zeit, mich um einen Nachmieter zu kümmern. Und weil der Platz da so schön leer stand, habe ich seit zwei Wochen mein Fahrrad darauf geparkt. Zu unserem Fahrradkeller muß ich durch drei schwere Brandschutztüren, außerdem ist er immer voll - ich finde es total praktisch, mein Rad auf dem Stellplatz abzustellen. Andererseits verzichte ich auf roundabout 70.- bis 80,- Euro Mieteinnahmen, was für einen Fahrradstellplatz - so praktisch er auch sein mag - eine ganz schön heftige Summe ist.

Jetzt dachte ich mir: Was wäre denn, wenn ich den Stellplatz als Fahrradstellplatz vermiete? Da passen ja locker noch acht bis zehn weitere Räder hin, ohne dass es eng wird. Nachfrage wäre sicher da, unser Fahrradkeller ist wirklich immer voll. (Muß wirklich jeder Schratz im Haus ein Kettcar und ein Fahrrad und einen Roller haben? Von den ganzen Babboes und Backfiets will ich gar nicht reden! Aber das ist ein anderes Thema....)

Aber darf ich das überhaupt? Und wie sähe es mit der Versicherung aus? Der Fahrradkeller ist zwar voll, aber sicherer (wie gesagt: drei Brandschutztüren, davon eine Teil der Schließanlage). Andererseits: Wenn einem Mieter mit Auto selbiges aus meiner Tiefgarage gestohlen würde, wäre ich ja auch nicht haftbar.

 
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