Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von QueenMum am 27.05.2019, 18:52 Uhr

Darf ich meinen Garagenplatz zweckentfremden?

Also bevor du einen hier anmachst, kläre wie ich ich schon geschrieben habe das mit der Eigentümergesellschaft ab. Natürlich können die ein Veto einlegen, dir gehört nicht das Haus sondern nur ein Anteil. Und ob du haftest kann dir auch deine Haftpflicht sagen. Bei einer gelegentlichen Vermietung kann der Vertrag anders ausfallen als wie bei einer Dauervermietung, dann kann man dir nämlich gewerbliche Vermietung unterstellen usw. Also ist der erste Weg zur Eigentümergesellschaft und dann eventuell zum Steuerberater.

 
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