Geschrieben von Carmar am 19.05.2019, 9:59 Uhr |
Frage zu Einkommensteuergesetz § 2
Ist ein Erbe/Erbschaft/geerbtesGeld/geerbteObjekte eine Einkunft?
Hat der Paragraph irgendwas mit Erbe/Erbschaft/geerbtes Geld zu tun?
Re: Frage zu Einkommensteuergesetz § 2
Antwort von QueenMum am 19.05.2019, 10:42 Uhr
Es gibt einen Steuerfreibetrag der nach der Rangfolge der Erben geht und alles was darüber kommt wird voll versteuert.
Re: Frage zu Einkommensteuergesetz § 2
Antwort von Mugi0303 am 19.05.2019, 19:55 Uhr
Nein, bei der einkommensteuer werden nur die späteren Einkünfte aus dem Erbe besteuert. Das Erbe selbst wird ja bei der Erbschaftsteuer ggf. Versteuert.
Re: Frage zu Einkommensteuergesetz § 2
Antwort von Leena am 20.05.2019, 20:59 Uhr
§ 2 EStG regelt die Einkunftsarten, die dort abschließend aufgezählt werden. Grundsätzlich ist ein Erbe allerdings eine Einkunftsquelle, aus der dann ggf. steuerbare / steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden können.
Z.B. bei erheblichen Kapitalbeteiligungen an Gesellschaften kann es, beispielsweise bei einem Erben im Ausland, was zur "Entstrickung" der stillen Reserven fühlt, beim Erblasser zu steuerpflichtigen Einkünfte nach § 17 EStG führen... so gesehen kann ein Erbe auch zu einkommensteuerlichen Einkünften führen. Da geht es dann aber schon tiefer und wird potentiell rechtlich unschön kompliziert...
Re: Frage zu Einkommensteuergesetz § 2
Antwort von mama von joshua am tab am 30.05.2019, 21:36 Uhr
Nein, ein Erbe gehört nicht zu den sieben Einkommensteuerarten im Sinne des §2 EStG, ist somit kein steuerbarer Vorgang, ein Erbe unterliegt der Erbschaftssteuer.
Allerdings ist das EStG etwas tricky und es gibt natürlich immer wieder Ausnahmen, dazu müsste man aber den kompletten Sachverhalt kennen, um das sicher beurteilen zu können.
Re: Frage zu Einkommensteuergesetz § 2
Antwort von mama von joshua am tab am 30.05.2019, 21:39 Uhr
Es ging hier nicht um das ErbStG, sondern um §2 EStG, der die sachliche Steuerpflicht regelt.
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