Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.05.2019, 22:30 Uhr

Darf ich meinen Garagenplatz zweckentfremden?

Da gab es Brandschutzbegehungen und Auflagen. Zum Beispiel muß jedes "Kabuff" vergitterte Durchblicke von einer festgeschriebenen Größe haben. Eine feuerpolizeiliche Prüfung gibt es standardmäßig alle paar Jahre, das ist wohl auch irgendwo festgeschrieben. Ich mache sicher nix, was beanstandet werden könnte. Deswegen frag ich ja

Was die WEG angeht - da kann und werde ich auf jeden Fall noch die Hausverwaltung ansprechen. Aber was die Vertragsgestaltung mit potentiellen Mietern angeht werden die mir nicht helfen können/wollen. Mal sehen, ob ich irgendwo im Bekanntenkreis einen Anwalt finde, der sich zutraut, mir einen Mustervertrag aufzusetzen.

Mir gefällt die Idee immer besser

 
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